GmbH-Anteile verkaufen in Österreich — wie du 2026 nicht in die 44-%-Steuerfalle tappst
Inhaltsverzeichnis
- 1. Die Grundlagen — wie wird der Verkauf von GmbH-Anteilen besteuert?
- 2. Privatverkauf vs. Holding-Verkauf — wo ist der Unterschied?
- 3. Die Doppelbesteuerungs-Falle bei Holding-Strukturen
- 4. Substanzgewinn richtig berechnen — was zählt zu den Anschaffungskosten?
- 5. Earn-Out-Klauseln — steuerlich ungeklärt in Österreich
- 6. Notariatsakt — Kosten, Ablauf, Pflicht
- Praxis-Fall — wie es bei einem echten GmbH-Verkauf aussieht
- Fazit — was du jetzt mitnehmen solltest
- Häufige Fragen
- Quellen & Rechtsgrundlagen
1. Die Grundlagen — wie wird der Verkauf von GmbH-Anteilen besteuert?
Eine GmbH-Anteilsübertragung ist in Österreich ein Veräußerungsgeschäft. Du verkaufst deine Beteiligung, einen Vermögensgegenstand, an einen Käufer. Der Gewinn daraus nennt sich Substanzgewinn.
Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, wer verkauft:
- Natürliche Person (du privat): 27,5 % KESt (Kapitalertragsteuer in Österreich) auf den Veräußerungsgewinn, endbesteuernd ohne Progressionswirkung (§ 27a EStG)
- Holding-GmbH: 23 % KöSt (Körperschaftsteuer in Österreich) auf den Gewinn, danach 27,5 % KESt bei Ausschüttung an dich = 44 % Gesamtbelastung
Der Substanzgewinn ist die Differenz zwischen Verkaufspreis und deinen Anschaffungskosten. Anschaffungskosten sind alles, was du historisch für die Anteile bezahlt hast: Stammkapital, Kapitalerhöhungen, ein ehemaliger Kaufpreis.
Ein Beispiel: Du hast 2010 eine GmbH mit 35.000 € Stammkapital gegründet. 2018 hast du 15.000 € Kapitalerhöhung eingezahlt. 2026 verkaufst du für 500.000 €. Dein Substanzgewinn: 500.000 € - 50.000 € = 450.000 €. Darauf zahlst du 27,5 % KESt = 123.750 €.
Beispielrechnung, ohne Gewähr. Stand 2026.
Die KESt wirkt endbesteuerend. Das heißt: Die 27,5 % sind fix, egal wie hoch dein sonstiges Einkommen ist. Du kannst aber auf Antrag die Regelbesteuerung wählen, dann gilt der allgemeine Steuertarif statt 27,5 %.
Das lohnt sich, wenn dein Gesamteinkommen 2026 unter ca. 68.000 € liegt (Quelle: BDO Mai 2026).
2. Privatverkauf vs. Holding-Verkauf — wo ist der Unterschied?
Die meisten GmbH-Verkäufer stellen sich die Frage: Soll ich privat verkaufen oder über eine Holding? Die Antwort hängt davon ab, was du nach dem Verkauf mit dem Geld machst.
Hier sind die zwei klassischen Szenarien:
- Szenario 1 — Privatverkauf: Du verkaufst deine GmbH-Anteile direkt an den Käufer. Du zahlst 27,5 % KESt (Kapitalertragsteuer in Österreich) auf den Gewinn. Der Rest landet auf deinem Privatkonto. Du kannst das Geld sofort ausgeben, investieren, verschenken.
- Szenario 2 — Holding-Verkauf: Deine Holding-GmbH besitzt die operative GmbH. Die Holding verkauft die Anteile. Die Holding zahlt 23 % KöSt (Körperschaftsteuer in Österreich) auf den Gewinn. Der Rest bleibt zunächst in der Holding. Wenn du das Geld privat brauchst, schüttet die Holding aus — dann zahlst du nochmal 27,5 % KESt.
Die Holding-Struktur wirkt wie eine russische Matrjoschka. Gesellschaft in Gesellschaft. Die Idee dahinter: Du willst den Verkaufserlös reinvestieren, nicht privat ausgeben.
Dann bleibt das Geld in der Holding, du zahlst nur 23 % KöSt, und die Holding investiert steuergünstig weiter.
Das Problem: Wenn du das Geld doch privat brauchst, zahlst du doppelt Steuer. 23 % KöSt + 27,5 % KESt = 44 % Gesamtbelastung. Das ist kein Steuerspar-Trick, das ist eine Steuerfalle.
Die Holding lohnt sich nur, wenn du den Verkaufserlös mindestens 5 Jahre lang in der Holding lässt und reinvestierst. Sonst ist der Privatverkauf günstiger.
3. Die Doppelbesteuerungs-Falle bei Holding-Strukturen
Hier ist die Falle, in die 44 % der österreichischen GmbH-Verkäufer tappen: Sie denken, dass eine Holding-Struktur automatisch steuerfrei ist. Ist sie nicht.
In Österreich gibt es die Beteiligungsertragsbefreiung (§ 10 KStG). Die besagt: Wenn eine Holding eine Beteiligung verkauft, ist der Gewinn steuerfrei, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:
- Beteiligungsquote mindestens 10 %
- Haltedauer mindestens 1 Jahr
- Käufer ist eine ausländische Kapitalgesellschaft oder eine inländische Holding
Der Haken: Die Beteiligungsertragsbefreiung gilt nur für internationale Verkäufe oder Holding-zu-Holding-Verkäufe. Verkaufst du deine operative GmbH an einen österreichischen Privatkäufer oder an eine operative GmbH, greift die Befreiung nicht.
Dann zahlst du:
- 23 % KöSt (Körperschaftsteuer in Österreich) auf den Veräußerungsgewinn (Holding-Ebene)
- 27,5 % KESt (Kapitalertragsteuer in Österreich) auf die Ausschüttung (Gesellschafter-Ebene)
Effektiv: 44 % Gesamtsteuer. Das ist mehr als der Spitzensteuersatz für Privatpersonen (50 % ab 104.859 €, 55 % ab 1 Mio. € bis 2029).
Die Beteiligungsertragsbefreiung ist in Deutschland fast automatisch erfüllt. In Österreich ist sie die Ausnahme, nicht die Regel. Deshalb zahlen österreichische Holding-Verkäufer oft mehr Steuer als Privatverkäufer.
Wenn du eine Holding hast und verkaufen willst, frag deinen Steuerberater vor dem Verkauf: Greift die Beteiligungsertragsbefreiung? Wenn nein, verkauf privat.
4. Substanzgewinn richtig berechnen — was zählt zu den Anschaffungskosten?
Der Substanzgewinn ist die Differenz zwischen Verkaufspreis und Anschaffungskosten. Klingt simpel. Ist es nicht.
Weil viele Verkäufer nicht wissen, was alles zu den Anschaffungskosten zählt.
Hier ist die vollständige Liste:
- Stammkapital: Der Betrag, den du bei Gründung eingezahlt hast (Minimum 35.000 €)
- Kapitalerhöhungen: Alle nachträglichen Einzahlungen, die das Stammkapital erhöhen
- Kaufpreis bei Erwerb: Wenn du die Anteile nicht gegründet, sondern gekauft hast
- Anschaffungsnebenkosten: Notariatsakt, Grundbuchgebühren, Rechtsberatung beim Kauf (nicht beim Verkauf!)
Was nicht zu den Anschaffungskosten zählt:
- Gesellschafterdarlehen (außer du wandelst sie in Stammkapital um)
- Gewinnausschüttungen, die du erhalten hast
- Jahresüberschüsse, die thesauriert wurden (im Unternehmen blieben)
Ein Beispiel: Du hast 2010 eine GmbH mit 35.000 € Stammkapital gegründet. 2015 hast du 50.000 € als Gesellschafterdarlehen eingezahlt. 2018 hast du 15.000 € Kapitalerhöhung gemacht. 2026 verkaufst du für 500.000 €.
Deine Anschaffungskosten: 35.000 € + 15.000 € = 50.000 €. Das Gesellschafterdarlehen zählt nicht (außer du wandelst es vorher in Stammkapital um).
Dein Substanzgewinn: 500.000 € - 50.000 € = 450.000 €. Darauf zahlst du 27,5 % KESt (Kapitalertragsteuer in Österreich) = 123.750 €.
Beispielrechnung, ohne Gewähr. Stand 2026.
Die Falle: Viele Verkäufer denken, dass thesaurierte Gewinne (Jahresüberschüsse, die in der GmbH geblieben sind) die Anschaffungskosten erhöhen. Tun sie nicht. Thesaurierung (der Gewinn bleibt im Unternehmen statt ausgeschüttet zu werden) erhöht zwar das Eigenkapital der GmbH, aber nicht deine persönlichen Anschaffungskosten.
Wenn du vor dem Verkauf noch Gesellschafterdarlehen in Stammkapital umwandelst, erhöhst du deine Anschaffungskosten und senkst die Steuerlast. Das musst du aber vor dem Verkauf machen, nicht nachträglich.
5. Earn-Out-Klauseln — steuerlich ungeklärt in Österreich
Eine Earn-Out-Klausel ist eine nachträgliche Kaufpreiszahlung, die vom künftigen Erfolg der GmbH abhängt. Der Käufer zahlt einen Sockelbetrag sofort, den Rest in 2–3 Jahren, wenn die GmbH bestimmte Umsatz- oder Gewinnziele erreicht.
Beispiel: Du verkaufst deine GmbH für 1 Mio. €. Der Käufer zahlt 700.000 € sofort, 300.000 € in drei Jahren, wenn der Jahresumsatz dann über 2 Mio. € liegt.
Die Frage: Wann zahlst du Steuer? Auf die 700.000 € sofort, klar. Aber auf die 300.000 € auch sofort, oder erst in drei Jahren, wenn du sie tatsächlich bekommst?
Die Antwort: Ungeklärt. Österreich hat dazu keine finale VwGH-Linie. Die deutsche BFH-Rechtsprechung sagt: Earn-Out-Zahlungen werden erst bei Zufluss besteuert (Quelle: BFH 09.11.2023). Die österreichische Finanzverwaltung könnte aber eine rückwirkende Besteuerung fordern (Quelle: Deloitte AT Juli 2023).
Das Risiko: Du verkaufst 2026, vereinbarst eine Earn-Out-Zahlung für 2029. Das Finanzamt fordert 2026 Steuer auf den gesamten Kaufpreis, auch auf die 300.000 €, die du noch nicht hast. Du musst die Steuer vorstrecken.
Wenn die Earn-Out-Zahlung 2029 nicht kommt (weil die GmbH die Ziele nicht erreicht), kannst du die Steuer zurückfordern, aber das dauert Jahre.
Meine Empfehlung: Wenn du eine Earn-Out-Klausel vereinbarst, kläre vor dem Verkauf mit deinem Steuerberater, wie das Finanzamt die Zahlung behandelt. Lass dir das schriftlich geben. Und rechne damit, dass du die Steuer auf die gesamte Earn-Out-Summe vorstrecken musst.
Wenn du das Risiko nicht tragen willst, verzichte auf die Earn-Out-Klausel und handle einen höheren Sofort-Kaufpreis aus.
6. Notariatsakt — Kosten, Ablauf, Pflicht
In Österreich ist der Notariatsakt für die Übertragung von GmbH-Anteilen zwingend vorgeschrieben (§ 76 GmbHG). Ohne Notariatsakt ist die Übertragung unwirksam, auch wenn ihr euch einig seid und das Geld geflossen ist.
Der Notariatsakt ist kein deutsches Formproblem. In Deutschland reicht die Schriftform. In Österreich musst du zum Notar gehen, beide Parteien müssen anwesend sein (oder durch eine notarielle Vollmacht vertreten werden), und der Notar beurkundet die Übertragung.
Die Kosten liegen bei 1–2 % des Kaufpreises, je nach Notargebühren und Komplexität. Bei 500.000 € Kaufpreis sind das 5.000–10.000 € (Quelle: IGCP Juli 2026).
Der Ablauf:
- Du und der Käufer einigt euch auf den Kaufpreis und die Bedingungen (Kaufvertrag).
- Ihr vereinbart einen Notartermin. Beide Parteien müssen anwesend sein (oder durch Vollmacht vertreten).
- Der Notar verliest den Vertrag, prüft die Identität, beurkundet die Übertragung.
- Der Notar meldet die Übertragung beim Firmenbuch an.
- Das Firmenbuch trägt den neuen Gesellschafter ein — ab da ist die Übertragung wirksam.
Die Kosten trägt normalerweise der Käufer (als Anschaffungsnebenkosten). Du als Verkäufer kannst die Notarkosten nicht steuerlich absetzen, weder als Werbungskosten noch als Betriebsausgaben.
Wenn du GmbH-Anteile im Wert von über 95 % des Stammkapitals verkaufst, fällt zusätzlich Grunderwerbsteuer von 3,5 % auf den Verkehrswert der Immobilien der GmbH an (falls die GmbH Immobilien besitzt). Das trägt der Käufer.
Der Notariatsakt ist die letzte Hürde vor dem Geld. Plane die Kosten ein und rechne mit 2–4 Wochen zwischen Notartermin und Firmenbucheintragung.
Praxis-Fall — wie es bei einem echten GmbH-Verkauf aussieht
Ausgangslage: Hans, 62 Jahre, hat 2008 eine IT-GmbH mit 35.000 € Stammkapital gegründet. 2015 hat er 20.000 € Kapitalerhöhung eingezahlt. 2020 hat er eine Holding-GmbH gegründet und die IT-GmbH-Anteile in die Holding übertragen (Buchwert: 55.000 €). 2026 verkauft die Holding die IT-GmbH für 1,2 Mio. € an einen strategischen Käufer.
Hans will das Geld privat für den Ruhestand nutzen. Die Frage: Wie viel bleibt nach Steuern übrig?
Variante 1: Holding-Verkauf mit Ausschüttung (tatsächliche Struktur)
| Position | Betrag |
|---|---|
| Verkaufspreis | 1.200.000 € |
| Anschaffungskosten Holding | 55.000 € |
| Veräußerungsgewinn | 1.145.000 € |
| KöSt (Körperschaftsteuer in Österreich) 23 % (Holding-Ebene) | -263.350 € |
| Verbleiben in Holding | 881.650 € |
| KESt (Kapitalertragsteuer in Österreich) 27,5 % bei Ausschüttung | -242.454 € |
| Netto bei Hans | 639.196 € |
Beispielrechnung, ohne Gewähr. Stand 2026.
Effektive Gesamtsteuer: 505.804 € (= 44,2 % vom Veräußerungsgewinn). Hans verliert fast die Hälfte des Gewinns an Steuern.
Variante 2: Privatverkauf (hätte Hans 2020 nicht in die Holding übertragen)
| Position | Betrag |
|---|---|
| Verkaufspreis | 1.200.000 € |
| Anschaffungskosten privat | 55.000 € |
| Veräußerungsgewinn | 1.145.000 € |
| KESt 27,5 % | -314.875 € |
| Netto bei Hans | 830.125 € |
Beispielrechnung, ohne Gewähr. Stand 2026.
Differenz: 190.929 € mehr bei Privatverkauf. Die Holding hat Hans 190.929 € gekostet, weil er das Geld sofort privat brauchte, nicht reinvestiert hat.
Die Lektion: Eine Holding lohnt sich nur, wenn du den Verkaufserlös in der Holding lässt und reinvestierst. Wenn du das Geld privat brauchst, verkauf privat. Klingt banal, übersehen aber 44 % der Verkäufer.
Fazit — was du jetzt mitnehmen solltest
Der Verkauf von GmbH-Anteilen in Österreich ist kein Hexenwerk, aber drei Fallen lauern auf dich, wenn du nicht aufpasst.
Falle 1: Du verkaufst über eine Holding, weil dein Steuerberater sagt, dass das steuergünstig ist. Dann brauchst du das Geld privat, schüttest aus, und zahlst 44 % Gesamtsteuer statt 27,5 % bei Privatverkauf. Die Holding spart dir nur Steuer, wenn du das Geld mindestens 5 Jahre lang in der Holding lässt und reinvestierst.
Falle 2: Du vereinbarst eine Earn-Out-Klausel, weil der Käufer nicht sofort den vollen Preis zahlt. Das Finanzamt fordert aber Steuer auf die gesamte Summe, auch auf die Earn-Out-Zahlung, die du erst in drei Jahren bekommst. Du musst die Steuer vorstrecken.
Wenn die Earn-Out-Zahlung nicht kommt, kannst du die Steuer zurückfordern, aber das dauert Jahre.
Falle 3: Du denkst, dass thesaurierte Gewinne (Jahresüberschüsse, die in der GmbH geblieben sind) deine Anschaffungskosten erhöhen. Tun sie nicht. Nur Stammkapital, Kapitalerhöhungen und ein ehemaliger Kaufpreis zählen.
Wenn du vor dem Verkauf noch Gesellschafterdarlehen in Stammkapital umwandelst, erhöhst du deine Anschaffungskosten und senkst die Steuerlast.
Die wichtigsten Take-Aways:
- Privatverkauf: 27,5 % KESt (Kapitalertragsteuer in Österreich) auf den Veräußerungsgewinn, endbesteuernd. Geld landet sofort auf deinem Privatkonto.
- Holding-Verkauf: 23 % KöSt (Körperschaftsteuer in Österreich) + 27,5 % KESt bei Ausschüttung = 44 % Gesamtsteuer. Lohnt sich nur bei Reinvestition in der Holding.
- Earn-Out-Klauseln: Steuerlich ungeklärt in Österreich. Rechne damit, dass du die Steuer auf die gesamte Summe vorstrecken musst.
- Notariatsakt: Zwingend vorgeschrieben, kostet 1–2 % des Kaufpreises. Ohne Notariatsakt ist die Übertragung unwirksam.
- Substanzgewinn: Verkaufspreis minus Anschaffungskosten (Stammkapital + Kapitalerhöhungen + ehemaliger Kaufpreis). Thesaurierte Gewinne zählen nicht.
Wenn du deine GmbH verkaufen willst, rechne vor dem Verkauf drei Szenarien durch: Privatverkauf, Holding-Verkauf mit Reinvestition, Holding-Verkauf mit Ausschüttung. Dann siehst du, welche Struktur für dich passt. Und wenn dein Steuerberater sagt, dass die Holding immer steuergünstiger ist, rechne nach.
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Zum AT-Rechner →Häufig gestellte Fragen
Muss ich sofort 27,5 % KESt zahlen wenn ich meine GmbH verkaufe oder kann ich das strecken?
Die KESt (Kapitalertragsteuer in Österreich) von 27,5 % wird sofort fällig, wenn der Kaufpreis zufließt. Du kannst die Zahlung nicht strecken. Bei Earn-Out-Klauseln (nachträglichen Kaufpreiszahlungen) ist die Rechtslage in Österreich ungeklärt, das Finanzamt könnte Steuer auf die gesamte Summe fordern, auch wenn du einen Teil erst in drei Jahren bekommst.
Wenn du die Steuerlast zeitlich strecken willst, müsstest du den Verkauf über mehrere Jahre staffeln (z.B. 2026 verkaufst du 50 % der Anteile, 2027 die restlichen 50 %). Das ist rechtlich möglich, aber wirtschaftlich oft unpraktisch, die meisten Käufer wollen 100 % sofort.
Lohnt sich eine Holding-GmbH vor dem Verkauf meiner Betriebs-GmbH?
Eine Holding lohnt sich nur, wenn du den Verkaufserlös mindestens 5 Jahre lang in der Holding lässt und reinvestierst. Dann zahlst du nur 23 % KöSt (Körperschaftsteuer in Österreich) auf den Veräußerungsgewinn, die Holding investiert steuergünstig weiter.
Wenn du das Geld privat brauchst, zahlst du 44 % Gesamtsteuer (23 % KöSt + 27,5 % KESt (Kapitalertragsteuer in Österreich) bei Ausschüttung). Das ist mehr als beim Privatverkauf (27,5 % KESt). Die Holding kostet dich dann 16,5 Prozentpunkte mehr Steuer.
Faustregel: Holding nur bei Reinvestition. Privatverkauf, wenn du das Geld sofort privat brauchst.
Wie berechne ich den Substanzgewinn bei GmbH-Anteilsverkauf — zählen Kapitalerhöhungen zu Anschaffungskosten?
Ja, Kapitalerhöhungen zählen zu den Anschaffungskosten. Der Substanzgewinn ist: Verkaufspreis minus Anschaffungskosten.
Anschaffungskosten sind:
- Stammkapital (bei Gründung eingezahlt)
- Kapitalerhöhungen (nachträgliche Einzahlungen, die das Stammkapital erhöhen)
- Kaufpreis bei Erwerb (wenn du die Anteile nicht gegründet, sondern gekauft hast)
Was nicht zählt: Gesellschafterdarlehen (außer du wandelst sie vorher in Stammkapital um), thesaurierte Gewinne, Gewinnausschüttungen, die du erhalten hast.
Kann ich bei Earn-Out-Zahlungen die Steuer verschieben oder muss ich alles im Verkaufsjahr versteuern?
Die Rechtslage ist in Österreich ungeklärt. In Deutschland gilt: Earn-Out-Zahlungen werden erst bei Zufluss besteuert (BFH (Bundesfinanzhof, höchstes deutsches Steuergericht) 09.11.2023). Die österreichische Finanzverwaltung könnte aber eine rückwirkende Besteuerung fordern, du müsstest die Steuer auf die gesamte Summe im Verkaufsjahr zahlen, auch wenn du einen Teil erst in drei Jahren bekommst.
Empfehlung: Kläre vor dem Verkauf mit deinem Steuerberater, wie das Finanzamt die Earn-Out-Zahlung behandelt. Rechne damit, dass du die Steuer vorstrecken musst. Wenn du das Risiko nicht tragen willst, verzichte auf die Earn-Out-Klausel und handle einen höheren Sofort-Kaufpreis aus.
Notariatsakt GmbH-Verkauf Österreich — Kosten und Ablauf?
Der Notariatsakt ist in Österreich zwingend vorgeschrieben (§ 76 GmbHG). Ohne Notariatsakt ist die Übertragung unwirksam. Die Kosten liegen bei 1–2 % des Kaufpreises (bei 500.000 € Kaufpreis = 5.000–10.000 €).
Ablauf:
- Du und der Käufer einigt euch auf den Kaufpreis (Kaufvertrag).
- Ihr vereinbart einen Notartermin. Beide Parteien müssen anwesend sein (oder durch notarielle Vollmacht vertreten).
- Der Notar verliest den Vertrag, prüft die Identität, beurkundet die Übertragung.
- Der Notar meldet die Übertragung beim Firmenbuch an.
- Das Firmenbuch trägt den neuen Gesellschafter ein — ab da ist die Übertragung wirksam.
Die Kosten trägt normalerweise der Käufer. Du als Verkäufer kannst die Notarkosten nicht steuerlich absetzen.
Kann ich Substanzverluste aus GmbH-Verkauf mit meinem Gehalt verrechnen?
Nein. Substanzverluste aus GmbH-Anteilsverkauf dürfen nur mit anderen Kapitaleinkünften verrechnet werden (§ 27 Abs 3–4 EStG). Du kannst sie nicht mit Gehalt, Pensionen oder betrieblichen Einkünften ausgleichen.
Was geht: Substanzverluste mit Dividenden, Zinsen (außer Geldeinlagen), anderen Veräußerungsgewinnen aus Kapitalvermögen verrechnen. Was nicht geht: mit Gehalt, Zinsen aus Sparbüchern, Privatstiftungszuwendungen.
Wenn du keine anderen Kapitaleinkünfte hast, verfällt der Substanzverlust, du kannst ihn nicht in künftige Jahre vortragen (Quelle: § 27 Abs 8 EStG).
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 27a EStG — Besteuerung mit besonderem Steuersatz (27,5 % KESt) — Endbesteuerung von Veräußerungsgewinnen aus GmbH-Anteilen im Privatvermögen
- § 76 GmbHG — Notariatsaktpflicht für GmbH-Anteilsübertragung — Übertragung österreichischer GmbH-Anteile nur wirksam mit Notariatsakt
- § 10 KStG — Beteiligungsertragsbefreiung — Steuerfreie Veräußerungsgewinne bei Holding-Strukturen unter bestimmten Bedingungen
- § 27 Abs 3–4 EStG — Substanzgewinne und Substanzverluste — Besteuerung und Verrechenbarkeit von Veräußerungsgewinnen und -verlusten
- BDO Mai 2026 — Steuerliche Behandlung GmbH-Anteilsverkauf Österreich — Regelbesteuerungsoption bis ca. 68.000 € Gesamteinkommen günstiger als 27,5 % KESt
- BFH 09.11.2023 — Earn-Out-Zahlungen bei Zufluss besteuern — Deutsche Rechtsprechung: Earn-Out-Zahlungen wirken nicht rückwirkend, sondern erst bei Zufluss
- Deloitte AT Juli 2023 — Earn-Out-Klauseln M&A-Transaktionen — Österreichische Rechtslage zu Earn-Outs ungeklärt, keine finale VwGH-Linie
- BFG 06.05.2025 — Vermittlungsleistungen beim GmbH-Anteilsverkauf — Erfolgshonorar bei M&A-Beratung als Betriebsausgabe nur bei konkretem Leistungsnachweis
- IGCP Juli 2026 — Unternehmen verkaufen in Österreich — Notariatsakt-Kosten ca. 1–2 % des Kaufpreises
- CT Acquisitions Juli 2026 — Firma verkaufen Österreich — Grunderwerbsteuer 3,5 % bei Anteilsübertragung > 95 %