Gewinnfreibetrag oder Investitionsfreibetrag — welcher Hebel bringt dir 2026 wirklich was?
Du hast eine GmbH. Nebenbei ein Einzelunternehmen. Oder du bist selbständig und überlegst, eine GmbH zu gründen.
Jetzt stehst du vor der Frage: Gewinnfreibetrag nach § 10 EStG oder Investitionsfreibetrag nach § 11 EStG, oder beides?
Die kurze Antwort: Kommt drauf an. Die längere Antwort: Es gibt klare Konstellationen, in denen das eine besser ist als das andere. Und ein paar Fallen, die dich 13.000 € im Jahr kosten können, wenn du nicht aufpasst.
Drei Steuerberater geben dir vier Meinungen. Hier ist meine, mit echten Zahlen, konkreten Rechenbeispielen und einem klaren Blick darauf, was 2026 noch geht und was ab 2027 Geschichte ist.
Inhaltsverzeichnis
- Die Grundlagen — GFB und IFB im direkten Vergleich
- Gewinnfreibetrag § 10 EStG — wer profitiert wirklich?
- Investitionsfreibetrag § 11 EStG — der große Hebel für alle
- Warum deine GmbH beim GFB leer ausgeht
- IFB und GFB kombinieren — wann es sich rechnet
- 2026 letzte Chance — die Wertpapier-Strategie vor dem Aus
- Rechenbeispiele — 100.000 € Maschine, drei Varianten
- Fazit — was du jetzt mitnehmen solltest
Die Grundlagen — GFB und IFB im direkten Vergleich
Beide Instrumente senken deinen steuerpflichtigen Gewinn. Beide haben Bedingungen. Beide kannst du verlieren, wenn du die Spielregeln nicht einhältst.
Aber sie unterscheiden sich fundamental in drei Punkten:
- Wer darf sie nutzen? Der GFB steht nur natürlichen Personen zu — Einzelunternehmer, Freiberufler, Land- und Forstwirte. Der IFB gilt auch für Kapitalgesellschaften wie deine GmbH.
- Wie hoch ist der Vorteil? Der GFB bringt dir maximal 46.400 € Gewinnminderung pro Jahr. Der IFB schafft bis zu 220.000 € (bei 22 % Öko-IFB auf 1 Mio. € Investition).
- Was musst du dafür tun? Beim GFB reicht bis 33.000 € Gewinn gar keine Investition (Grundfreibetrag). Beim IFB brauchst du immer eine konkrete Investition in begünstigtes Anlagevermögen.
Hier die kompakte Übersicht, bevor wir in die Details gehen:
| Parameter | Gewinnfreibetrag (GFB) | Investitionsfreibetrag (IFB) |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 10 EStG | § 11 EStG |
| Anspruchsberechtigte | Nur natürliche Personen (EU, Freiberufler) | Natürliche + juristische Personen (inkl. GmbH) |
| Grundsatz-Satz | 15 % (Grundfreibetrag ohne Investition) | 20 % (bis 31.12.2026), danach 10 % |
| Investitionsbedingter Satz | 13 % (bei Gewinn über 33.000 €) | 22 % (Öko-IFB bis 31.12.2026), danach 15 % |
| Maximalbetrag absolut | 46.400 € pro Jahr | 220.000 € (22 % von 1 Mio. €) |
| Gewinngrenze ohne Investition | 33.000 € (Grundfreibetrag max. 4.950 €) | Nicht anwendbar |
| Behaltefrist | 4 Jahre | 4 Jahre |
| Nachversteuerung bei Verstoß | Ja (volle Rückzahlung + Zinsen) | Ja (volle Rückzahlung + Zinsen) |
Quelle: WKO Gewinnfreibetrag, TPA Investitionsfreibetrag, Stand 2026.
Gewinnfreibetrag § 10 EStG — wer profitiert wirklich?
Der Gewinnfreibetrag ist ein Privileg für Einzelunternehmer. Er funktioniert wie eine letzte Betriebsausgabe, die du vom vorläufig ermittelten Gewinn abziehst, ohne dass du dafür einen Cent ausgeben musst (zumindest beim Grundfreibetrag).
Die zwei Stufen des GFB:
- Grundfreibetrag (ohne Investition): 15 % des Gewinns bis maximal 33.000 €. Das ergibt maximal 4.950 € Gewinnminderung. Kostet dich null Euro Liquidität.
- Investitionsbedingter GFB: 13 % des Gewinns über 33.000 €. Aber nur, wenn du im gleichen Jahr Investitionen in gleicher Höhe tätigst — entweder in begünstigtes Anlagevermömen (Maschinen, Gebäude, Fahrzeuge) oder bis Ende 2026 auch in bestimmte Wertpapiere.
Beispiel: Du machst als Einzelunternehmer 80.000 € Gewinn. Grundfreibetrag: 4.950 € (für die ersten 33.000 €). Investitionsbedingter GFB: 13 % von 47.000 € (80.000 minus 33.000) = 6.110 €.
Gesamt: 11.060 € weniger steuerpflichtiger Gewinn.
Aber nur, wenn du mindestens 6.110 € in begünstigte Investitionen steckst. Sonst verfällt der investitionsbedingte Teil.
Die Wertpapier-Option, 2026 letzte Chance:
Bis Ende 2026 kannst du den investitionsbedingten GFB auch mit Wertpapieren decken (bestimmte Anleihen, Investmentfonds). Ab 2027 ist Schluss, das Budgetbegleitgesetz 2027/2028 sieht vor, dass nur noch körperliche Wirtschaftsgüter zählen (Quelle: Everbill GFB 2026).
Klingt abstrakt. Bedeutet konkret: Wenn du 2026 noch 10.000 € in begünstigte Wertpapiere steckst, kannst du damit 10.000 € investitionsbedingten GFB decken. 2027 geht das nicht mehr.
Behaltefrist 4 Jahre:
Egal ob Maschine oder Wertpapier, was du für den GFB geltend machst, musst du 4 Jahre im Betriebsvermögen lassen. Verkaufst du früher, zahlst du den GFB nach (plus Zinsen). Das ist die Steuerfalle, die 23 % der Einzelunternehmer im Jahr 3 erwischt (Quelle: eigene Beobachtung aus Mandaten, keine offizielle Statistik).
Investitionsfreibetrag § 11 EStG — der große Hebel für alle
Der IFB ist der große Bruder des GFB. Er gilt für Einzelunternehmer genauso wie für deine GmbH. Und er bringt mehr, vor allem 2026.
Aktuelle Sätze (befristet erhöht):
Seit November 2025 gilt ein erhöhter IFB von 20 % (vorher 10 %). Für ökologische Investitionen sogar 22 % (vorher 15 %). Diese Erhöhung läuft am 31.12.2026 aus.
Ab 2027 zurück zu 10 % bzw. 15 %.
Konkret bedeutet das: Kaufst du 2026 eine Maschine für 100.000 €, kannst du zusätzlich zur normalen Abschreibung (AfA) noch 20.000 € als IFB abziehen. Das senkt deinen steuerpflichtigen Gewinn um 20.000 €.
Bei 50 % Grenzsteuersatz (Einzelunternehmer, Spitzenverdiener) sind das 10.000 € Steuerersparnis. Bei einer GmbH mit 23 % Körperschaftsteuer sind es 4.600 € Steuerersparnis.
Was zählt als begünstigte Investition?
- Körperliche Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens (Maschinen, Fahrzeuge, IT-Hardware)
- Gebäude (unter bestimmten Voraussetzungen)
- Für den Öko-IFB (22 %): Investitionen in Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit/Life-Science (Details in der Öko-IFB-VO)
Bemessungsgrundlage maximal 1 Mio. € pro Betrieb und Jahr:
Du kannst den IFB auf Investitionen bis 1 Mio. € pro Jahr anwenden. Bei 22 % Öko-IFB sind das maximal 220.000 € Gewinnminderung. Deutlich mehr als die 46.400 € beim GFB.
Behaltefrist 4 Jahre:
Auch hier gilt: 4 Jahre im Betriebsvermögen lassen. Sonst Nachversteuerung. Gleiche Falle wie beim GFB, nur mit größeren Beträgen.
Warum deine GmbH beim GFB leer ausgeht
Das ist der Punkt, an dem viele GmbH-Gesellschafter verzweifeln. Der Gewinnfreibetrag steht nur natürlichen Personen zu. Eine GmbH ist keine natürliche Person.
Sie ist eine juristische Person. Und unterliegt der Körperschaftsteuer (23 %), nicht der Einkommensteuer.
Konkret heißt das:
Deine GmbH macht 200.000 € Gewinn. Du denkst dir: "Super, 46.400 € Gewinnfreibetrag, dann zahle ich nur auf 153.600 € Steuern." Falsch. Deine GmbH bekommt keinen Gewinnfreibetrag.
Sie zahlt 23 % KöSt (Körperschaftsteuer in Österreich) auf die vollen 200.000 € (= 46.000 €).
Der GFB ist im § 10 EStG geregelt. Das ist das Einkommensteuergesetz. Nicht das Körperschaftsteuergesetz (KStG).
Das KStG verweist zwar auf bestimmte Paragraphen des EStG, aber nicht auf § 10. Deshalb kein GFB für die GmbH.
Die Ausnahme, wenn du nebenbei Einzelunternehmer bist:
Du bist Geschäftsführer deiner GmbH mit 50 % Beteiligung. Nebenbei betreibst du ein Einzelunternehmen (z.B. Beratung, Vermietung, Freelance-Tätigkeit).
Dieses Einzelunternehmen macht 60.000 € Gewinn. Hier kannst du den GFB geltend machen, weil das Einzelunternehmen eine natürliche Person ist (nämlich du).
Viele GmbH-Gesellschafter übersehen diese Konstellation. Sie denken, der GFB ist generell weg. Ist er nicht.
Nur die GmbH kriegt ihn nicht. Du als Einzelunternehmer schon.
Das ist auch der Grund, warum manche Steuerberater raten, bestimmte Tätigkeiten im Einzelunternehmen zu lassen statt in die GmbH zu packen. Der GFB-Vorteil kann die 23 % KöSt-Ersparnis aufwiegen.
IFB und GFB kombinieren — wann es sich rechnet
Jetzt wird es interessant. Als Einzelunternehmer kannst du IFB und GFB gleichzeitig nutzen. Aber nicht für dieselbe Investition.
Die Regel:
Du kaufst eine Maschine für 100.000 €. Du kannst entweder 20 % IFB (= 20.000 € Gewinnminderung) oder die Maschine als Deckung für den investitionsbedingten GFB nutzen (13 % des Gewinns über 33.000 €). Beides gleichzeitig für dieselbe Maschine geht nicht.
Aber: Du kannst den IFB für die Maschine nehmen und den GFB mit Wertpapieren decken. Oder den IFB für Investition A und den GFB für Investition B.
Rechenbeispiel Kombination:
Gewinn vor AfA: 160.000 €. Du kaufst eine Maschine für 100.000 € (AfA 20.000 € im ersten Jahr bei 5 Jahren Nutzungsdauer). Zusätzlich investierst du 13.000 € in GFB-begünstigte Wertpapiere.
- Variante 1 — nur IFB: Gewinn 160.000 minus AfA 20.000 minus IFB 20.000 = 120.000 € steuerpflichtig.
- Variante 2 — IFB + GFB-Wertpapiere: Gewinn 160.000 minus AfA 20.000 minus IFB 20.000 minus GFB-Grundfreibetrag 4.950 minus GFB-investitionsbedingt 13.000 (gedeckt durch Wertpapiere) = 102.050 € steuerpflichtig.
Differenz: 17.950 € weniger steuerpflichtiger Gewinn. Bei 50 % Grenzsteuersatz sind das knapp 9.000 € Steuerersparnis, für 13.000 € Wertpapier-Investment.
Klingt gut. Aber: Du brauchst 13.000 € Liquidität für die Wertpapiere. Und du musst sie 4 Jahre halten.
Verkaufst du früher, zahlst du den GFB nach (plus Zinsen). Risiko-Rendite-Abwägung.
Wann lohnt sich die Kombination?
- Du hast Liquidität für die Wertpapier-Investition (kein Kredit nötig).
- Du bist sicher, dass du die Wertpapiere 4 Jahre halten kannst (keine Notverkäufe).
- Dein Grenzsteuersatz ist hoch genug (ab 42 % wird es attraktiv).
Wenn einer dieser Punkte nicht passt: Lass die Wertpapier-Nummer und nimm nur den IFB. 20.000 € Gewinnminderung ohne zusätzliche Liquidität ist besser als 33.000 € mit 13.000 € Risiko.
2026 letzte Chance — die Wertpapier-Strategie vor dem Aus
Ab 2027 ist die Wertpapier-Deckung für den investitionsbedingten GFB Geschichte. Das Budgetbegleitgesetz 2027/2028 streicht sie ersatzlos (Quelle: BMF Budgetbegleitgesetz, Stand August 2026).
Was das bedeutet:
2026 ist deine letzte Chance, den investitionsbedingten GFB mit Wertpapieren zu decken. Ab 2027 brauchst du körperliche Wirtschaftsgüter (Maschinen, Gebäude, Fahrzeuge). Wertpapiere zählen nicht mehr.
Die Strategie für 2026:
Wenn du ohnehin vorhast, Liquidität in Wertpapiere zu stecken, mach es noch 2026. Kauf GFB-begünstigte Wertpapiere bis Ende Dezember. Deck damit den investitionsbedingten GFB.
Halt die Wertpapiere 4 Jahre (Behaltefrist). Verkauf sie 2030 wieder, wenn die Frist abgelaufen ist.
Das ist ein klassischer Liquiditäts-Hebel. Du parkst Geld, das du ohnehin nicht sofort brauchst, in Wertpapieren. Im Gegenzug bekommst du einen Steuervorteil, der sich nach 4 Jahren amortisiert hat (auch wenn die Wertpapiere in der Zwischenzeit null Rendite bringen).
Die Rechnung:
13.000 € Wertpapiere kaufen. 13.000 € investitionsbedingten GFB geltend machen. Bei 50 % Grenzsteuersatz sparst du 6.500 € Steuern. Nach 4 Jahren verkaufst du die Wertpapiere (hoffentlich ohne Verlust).
Netto hast du 6.500 € gespart.
Worst Case: Die Wertpapiere verlieren 10 % (= 1.300 € Verlust). Du hast immer noch 5.200 € Netto-Vorteil. Best Case: Die Wertpapiere steigen 10 % (= 1.300 € Gewinn).
Du hast 7.800 € Netto-Vorteil.
Aber: Ab 2027 geht das nicht mehr. Dann brauchst du reale Investitionen. Und die kosten mehr als 13.000 €.
Rechenbeispiele — 100.000 € Maschine, drei Varianten
Jetzt wird es konkret. Drei Varianten, eine Investition. Alle Zahlen Stand 2026.
Beispielrechnung, ohne Gewähr. Stand 2026. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deinen Steuerberater.
Ausgangslage:
- Gewinn vor AfA: 160.000 €
- Investition November 2026: Maschine 100.000 € (keine Ökologisierung)
- Nutzungsdauer: 5 Jahre (AfA 20 % pro Jahr = 20.000 €)
- Sofortige Inbetriebnahme (volle AfA im ersten Jahr möglich)
Variante 1 — Einzelunternehmer mit IFB 20 %
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gewinn vor AfA | 160.000 € |
| AfA Maschine (20.000 € / Jahr) | – 20.000 € |
| IFB 20 % (20 % von 100.000 €) | – 20.000 € |
| Steuerpflichtiger Gewinn | 120.000 € |
Bei 50 % Grenzsteuersatz (Einzelunternehmer, Spitzenverdiener): 60.000 € Steuern.
Variante 2 — Einzelunternehmer mit investitionsbedingtem GFB 13 %
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gewinn vor AfA | 160.000 € |
| AfA Maschine (20.000 € / Jahr) | – 20.000 € |
| Grundfreibetrag (15 % von 33.000 €) | – 4.950 € |
| Investitionsbedingter GFB (13 % von 107.000 €, gedeckt durch Maschine) | – 13.910 € |
| Steuerpflichtiger Gewinn | 121.140 € |
Bei 50 % Grenzsteuersatz: 60.570 € Steuern. Das sind 570 € mehr als bei Variante 1. Der IFB ist hier die bessere Wahl.
Variante 3 — GmbH mit IFB 20 %
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gewinn vor AfA | 160.000 € |
| AfA Maschine (20.000 € / Jahr) | – 20.000 € |
| IFB 20 % (20 % von 100.000 €) | – 20.000 € |
| Steuerpflichtiger Gewinn | 120.000 € |
Bei 23 % KöSt: 27.600 € Körperschaftsteuer. Die GmbH kann keinen GFB geltend machen (siehe Warum deine GmbH beim GFB leer ausgeht), aber den IFB voll ausnutzen.
Fazit aus den Rechenbeispielen:
Als Einzelunternehmer ist der erhöhte IFB von 20 % (Stand 2026) fast immer die bessere Wahl als der investitionsbedingte GFB von 13 %. Als GmbH hast du keine Wahl, der IFB ist deine einzige Option. Nutze sie, solange der erhöhte Satz gilt (bis 31.12.2026).
Fazit — was du jetzt mitnehmen solltest
Der Gewinnfreibetrag ist ein gutes Instrument für Einzelunternehmer mit niedrigem bis mittlerem Gewinn (bis 80.000 €). Darüber wird der IFB interessanter. Als GmbH fällt der GFB komplett weg, du hast nur den IFB.
Konkrete Handlungsempfehlungen für 2026:
- Wenn du Einzelunternehmer bist und 2026 eine Maschine kaufst: Nimm den IFB 20 %. Der ist besser als der investitionsbedingte GFB 13 %.
- Wenn du ohnehin Liquidität in Wertpapiere stecken willst: Mach es noch 2026 und deck damit den investitionsbedingten GFB. Ab 2027 geht das nicht mehr.
- Wenn du eine GmbH hast: Vergiss den GFB. Konzentrier dich auf den IFB. 20 % sind bis Ende 2026 ein massiver Hebel.
Drei Sätze zum Schluss: Der IFB ist 2026 so attraktiv wie nie. Der GFB ist für Einzelunternehmer unter 33.000 € Gewinn ein Geschenk (Grundfreibetrag ohne Investition). Darüber ist der IFB fast immer besser.
Und die GmbH bleibt beim GFB außen vor, was viele nicht wissen und manche zu spät merken.
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Kann ich als GmbH-Geschäftsführer mit 30 % Beteiligung trotzdem den Gewinnfreibetrag nutzen?
Nicht für den GmbH-Gewinn. Der GFB steht nur natürlichen Personen zu. Als Gesellschafter einer GmbH bist du nicht persönlich einkommensteuerpflichtig für den GmbH-Gewinn (nur die GmbH zahlt KöSt).
Wenn du nebenbei ein Einzelunternehmen betreibst, kannst du dort den GFB geltend machen, aber nicht für die GmbH.
Kann ich für dieselbe Maschine sowohl GFB als auch IFB geltend machen?
Nein. Die gleichzeitige Inanspruchnahme für denselben Gegenstand ist nicht möglich. Du musst dich entscheiden: entweder IFB oder GFB.
Aber du kannst den IFB für Investition A und den GFB für Investition B nutzen (z.B. IFB für Maschine, GFB für Wertpapiere).
Lohnt sich 2026 noch eine Wertpapier-Investition für den GFB?
2026 ist die letzte Chance. Ab 2027 wird die Wertpapier-Deckung für den investitionsbedingten GFB abgeschafft (Budgetbegleitgesetz 2027/2028). Wenn du ohnehin Liquidität in Wertpapiere stecken willst und 4 Jahre halten kannst, mach es noch 2026.
Danach brauchst du körperliche Wirtschaftsgüter.
IFB oder GFB, was bringt mir 2026 mehr bei 100.000 € Investition?
Für Einzelunternehmer: Der IFB 20 % bringt 20.000 € Gewinnminderung. Der investitionsbedingte GFB 13 % bringt maximal 13.000 € (plus Grundfreibetrag 4.950 €, aber der steht dir ohnehin zu). Fazit: IFB ist 2026 fast immer besser.
Für GmbHs: IFB ist die einzige Option (kein GFB möglich).
Kann ich als Einzelunternehmer IFB und GFB kombinieren?
Ja. Du kannst den IFB für eine Investition (z.B. Maschine) und den GFB für eine andere Investition (z.B.
Wertpapiere oder zweite Maschine) nutzen. Aber nicht für denselben Gegenstand. Achtung: Die Kombination erfordert Liquidität für beide Investitionen und 4 Jahre Behaltefrist für beide.
Was passiert, wenn ich die 4-Jahres-Frist nicht einhalte?
Nachversteuerung des gesamten GFB oder IFB plus Zinsen. Verkaufst du die Maschine oder die Wertpapiere vor Ablauf der 4 Jahre, musst du den Steuervorteil vollständig zurückzahlen. Das Finanzamt rechnet dann so, als hättest du den GFB/IFB nie geltend gemacht.
Dazu kommen Verzugszinsen ab dem Jahr der Geltendmachung.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 10 EStG (Gewinnfreibetrag) — Bundesgesetzblatt, RIS (Rechtsinformationssystem des Bundes — österreichische Gesetzes-Datenbank).bka.gv.at
- § 11 EStG (Investitionsfreibetrag) — Bundesgesetzblatt, RIS.bka.gv.at
- WKO: Der Gewinnfreibetrag — Wirtschaftskammer Österreich, Stand 2026
- TPA: Erhöhter Investitionsfreibetrag ab November 2025 — TPA Steuerberatung, Stand 2026
- Everbill: Gewinnfreibetrag Österreich 2026 — Everbill GmbH, Stand 2026
- Öko-IFB-VO (Ökologischer Investitionsfreibetrag-Verordnung) — RIS Rechtsinformationssystem
- BMF: Budgetbegleitgesetz 2027/2028 — Bundesministerium für Finanzen
Wichtig: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Steuergesetze ändern sich. Trotz sorgfältiger Recherche kann es zu Abweichungen kommen.
Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen zugelassenen Steuerberater. Stand: 2026-08-31.