GmbH oder Einzelunternehmen in Österreich — ab welchem Gewinn sich die GmbH wirklich rechnet
GmbH gründen oder nicht? Diese Frage stellen sich jedes Jahr tausende Einzelunternehmer in Österreich. Die Antwort, die du meistens kriegst: "Ab 60.000 € Gewinn wird's interessant."
Das ist Unsinn. Zumindest in den meisten Fällen.
Ich habe die Zahlen für 2026 durchgerechnet, mit echten Steuersätzen, echten Sozialversicherungsbeiträgen, echten Gründungskosten. Das Ergebnis überrascht: Bei Vollausschüttung (du entnimmst den ganzen Gewinn privat) zahlst du mit einer GmbH bis weit über 100.000 € Gewinn mehr Steuern als mit einem Einzelunternehmen.
Inhaltsverzeichnis
- Die Grundlagen — wie Einzelunternehmen und GmbH besteuert werden
- Rechenbeispiel 1: 80.000 € Gewinn, Vollausschüttung
- Rechenbeispiel 2: 120.000 € Gewinn, 50 % Thesaurierung
- Der ehrliche Break-Even — ab wann sich die GmbH rechnet
- Die versteckten Kosten einer GmbH
- Haftung — wann die beschränkte Haftung wirklich hilft
- Die Entscheidung — 5 Fragen, die du dir stellen solltest
- Praxis-Fall — wie es bei einer echten Umgründung aussieht
- Fazit — was du jetzt mitnehmen solltest
- Häufig gestellte Fragen
- Quellen & Rechtsgrundlagen
Die Grundlagen — wie Einzelunternehmen und GmbH besteuert werden
Bevor wir in die Zahlen einsteigen: Ein Einzelunternehmen und eine GmbH werden in Österreich komplett unterschiedlich besteuert. Das ist der Kern der ganzen Frage.
Einzelunternehmen: Du bist das Unternehmen. Der Gewinn ist dein Einkommen. Du zahlst Einkommensteuer nach dem Stufentarif, je höher der Gewinn, desto höher der Steuersatz. 2026 gilt:
- 0 % bis 13.539 € (Nullzone)
- 20 % bis 21.120 €
- 30 % bis 35.460 €
- 40 % bis 67.890 €
- 48 % bis 104.859 €
- 50 % bis 1.000.000 €
- 55 % ab 1.000.000 € (befristet bis 2029)
Dazu kommt der Gewinnfreibetrag nach § 10 EStG: 15 % deines Gewinns (maximal aus den ersten 33.000 €) sind steuerfrei, das sind bis zu 4.950 € weniger Steuerlast pro Jahr. Dieser Freibetrag steht nur Einzelunternehmern und Personengesellschaften zu, nicht der GmbH.
Außerdem zahlst du Sozialversicherung nach GSVG (österreichische Sozialversicherung für Selbstständige): ca. 26,83 % auf deinen Gewinn (Kranken-, Pensions-, Unfallversicherung, Selbständigenvorsorge). Die Höchstbeitragsgrundlage liegt 2026 bei 97.020 €, darüber zahlst du nicht mehr SV.
GmbH: Die GmbH ist eine eigene juristische Person. Der Gewinn gehört der GmbH, nicht dir. Die GmbH zahlt 23 % Körperschaftsteuer nach § 22 KStG, egal wie hoch der Gewinn ist.
Linearer Tarif.
Wenn du den Gewinn nach Steuern ausschütten willst (damit du privat was davon hast), zahlst du nochmal 27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt (Kapitalertragsteuer in Österreich)) nach § 93 EStG auf die Ausschüttung. Das ist die Endbesteuerung, du musst die Ausschüttung nicht mehr in deiner Einkommensteuererklärung angeben.
Die Gesamtbelastung bei Vollausschüttung: ca. 44,2 %. Rechnung: 23 % KöSt (Körperschaftsteuer in Österreich), vom Rest (77 %) nochmal 27,5 % KESt = insgesamt 44,175 % vom Bruttogewinn.
Du als Geschäftsführer musst dir ein Gehalt zahlen. Darauf fallen wieder GSVG-Beiträge an, ähnlich wie beim Einzelunternehmen. Wenn du mehr als 25 % der Anteile hältst (was bei Ein-Personen-GmbHs immer der Fall ist), bist du GSVG-pflichtig.
Jetzt wird's interessant: Der Gewinnfreibetrag fällt weg. Die GmbH zahlt 23 % auf alles. Du zahlst nochmal 27,5 % auf jede Ausschüttung.
Wenn du den ganzen Gewinn privat brauchst, zahlst du bei kleinen Gewinnen deutlich mehr als im Einzelunternehmen.
Rechenbeispiel 1: 80.000 € Gewinn, Vollausschüttung
Nehmen wir einen IT-Freelancer. 80.000 € Jahresgewinn. Er braucht das Geld privat. Wohnung, Familie, Leben. Vollausschüttung.
Variante A: Einzelunternehmen
- Gewinn: 80.000 €
- Gewinnfreibetrag: 4.950 € (15 % von 33.000 €)
- Steuerpflichtig: 75.050 €
- Einkommensteuer (Stufentarif): ca. 20.880 €
- GSVG-Beiträge (26,83 % auf ca. 70.500 € nach GFB-Effekt): ca. 18.896 €
- Nettoentnahme: ca. 40.224 €
- Gesamtbelastung: ca. 49,7 %
Variante B: GmbH mit Vollausschüttung
- Gewinn GmbH: 80.000 €
- Körperschaftsteuer 23 %: 18.400 €
- Restgewinn: 61.600 €
- Ausschüttung an dich: 61.600 €
- KESt 27,5 %: 16.940 €
- Netto aus Ausschüttung: 44.660 €
- GSVG-Beiträge (auf GF-Gehalt/Ausschüttung, vereinfacht): ca. 18.896 €
- Nettoentnahme: ca. 25.764 €
- Gesamtbelastung: ca. 67,8 %
Beispielrechnung, vereinfacht, ohne Gewähr. Stand 2026. GSVG-Basis hängt von konkreter Gehaltshöhe ab.
Ergebnis: Das Einzelunternehmen bringt dir 14.460 € mehr netto. Die GmbH kostet dich bei diesem Gewinn fast ein halbes Jahresgehalt.
Warum? Der Gewinnfreibetrag. Die doppelte Besteuerung (KöSt + KESt).
Der progressive Tarif beim Einzelunternehmen ist bei 80.000 € noch nicht so hoch, dass die lineare 23 % KöSt einen Vorteil bringt.
Trotzdem gründen viele in dieser Gewinnklasse eine GmbH. Weil der Steuerberater sagt: "Ab 60.000 € wird's interessant." Das stimmt nur, wenn du thesaurierst, also Geld in der GmbH lässt.
Rechenbeispiel 2: 120.000 € Gewinn, 50 % Thesaurierung
Jetzt ein anderer Fall: Handwerksbetrieb, 120.000 € Gewinn. Der Inhaber braucht nur die Hälfte privat. Die andere Hälfte will er für Maschinen, neue Mitarbeiter, Expansion zurücklegen.
Variante A: Einzelunternehmen (volle Entnahme, da kein Thesaurierungs-Mechanismus)
- Gewinn: 120.000 €
- Gewinnfreibetrag: 4.950 €
- Steuerpflichtig: 115.050 €
- Einkommensteuer (Stufentarif): ca. 42.700 €
- GSVG-Beiträge (26,83 % auf 97.020 € Höchstbeitragsgrundlage): ca. 26.030 €
- Netto privat: ca. 51.270 €
- In der Firma: 0 € (beim Einzelunternehmen gibt's kein "Thesaurieren" — Gewinn = Einkommen)
Variante B: GmbH, 50 % Thesaurierung (der Gewinn bleibt im Unternehmen statt ausgeschüttet zu werden)
- Gewinn GmbH: 120.000 €
- Körperschaftsteuer 23 %: 27.600 €
- Restgewinn: 92.400 €
- Davon ausgeschüttet: 46.200 € (50 %)
- KESt 27,5 %: 12.705 €
- Netto aus Ausschüttung: 33.495 €
- GF-Gehalt (angenommen 60.000 € brutto/Jahr): Netto ca. 36.000 € (nach Lohnsteuer ca. 13.500 €, SV ca. 10.500 €)
- GSVG auf Gehalt: ca. 16.080 €
- Netto privat gesamt: ca. 53.415 €
- Thesauriert in GmbH: 46.200 € (nach KöSt, vor Ausschüttung)
Beispielrechnung, vereinfacht. GF-Gehalt muss fremdüblich sein. Details siehe GF-Bezug fremdüblich gestalten.
Ergebnis: Die GmbH bringt dir ca. 2.145 € mehr privat UND du hast 46.200 € in der Firma für Investitionen, die du beim Einzelunternehmen schon versteuert hättest.
Das ist der Hebel: Wenn du nicht den ganzen Gewinn entnimmst, wirkt die lineare 23 % KöSt. Das Geld in der GmbH hat "nur" 23 % Steuer gesehen. Beim Einzelunternehmen hättest du auf die 120.000 € den vollen progressiven Tarif gezahlt.
Wenn du Jahre später die thesaurierten 46.200 € ausschüttest, zahlst du nochmal 27,5 % KESt. Dann landest du wieder bei ca. 44,2 % Gesamtbelastung. Aber: Du hattest das Geld jahrelang zinsfrei in der Firma arbeiten lassen.
Der ehrliche Break-Even — ab wann sich die GmbH rechnet
Jetzt die Frage, die alle wissen wollen: Ab welchem Gewinn ist die GmbH besser?
Die Antwort hängt davon ab, wie viel du entnimmst. Ich habe drei Szenarien durchgerechnet:
Szenario 1: Vollausschüttung (100 % entnommen)
Du brauchst den ganzen Gewinn privat. Keine Thesaurierung.
Break-Even (der Punkt, ab dem sich eine Investition rechnet): ca. 795.000 € Gewinn/Jahr.
Klingt absurd? Ist aber Mathematik. Bis dahin ist der progressive ESt-Tarif (trotz 55 % Spitzensatz ab 1 Mio. €) in Summe günstiger als 44,2 % Gesamtbelastung GmbH.
Der Gewinnfreibetrag macht bei kleinen Gewinnen den Unterschied, bei großen Gewinnen die Tatsache, dass du beim Einzelunternehmen die GSVG-Höchstbeitragsgrundlage früher erreichst.
Merke: Wenn du den ganzen Gewinn rausziehst, ist die GmbH steuerlich fast immer schlechter. Die GmbH rechnet sich nur durch Thesaurierung.
Szenario 2: 50 % Thesaurierung
Du entnimmst die Hälfte, die andere Hälfte bleibt in der Firma.
Break-Even: ca. 148.000 € Gewinn/Jahr.
Ab hier spart die GmbH pro Jahr ca. 3.000 € im Vergleich zum Einzelunternehmen. Bei 200.000 € Gewinn sind es schon 12.000 € Vorteil pro Jahr.
Das ist die erste realistische Schwelle. Wenn du konstant über 150.000 € Gewinn machst und nicht alles privat brauchst, wird die GmbH interessant.
Szenario 3: 80 % Thesaurierung (nur 20 % entnommen)
Du lässt fast alles in der Firma. Wachstum, Expansion, später vielleicht Exit (gemeint ist: der Verkauf des Unternehmens oder der Anteile).
Break-Even: ca. 95.000 € Gewinn/Jahr.
Ab hier zahlt sich die GmbH aus. Bei 120.000 € Gewinn sparst du ca. 6.500 € pro Jahr. Bei 200.000 € sind es 22.000 € Vorteil.
Das ist die Konstellation, in der die meisten Steuerberater sagen: "Ab 60.000 € GmbH gründen." Sie gehen von hoher Thesaurierung aus. Wenn du aber das Geld privat brauchst, stimmt die Rechnung nicht.
| Gewinn/Jahr | Vollausschüttung | 50 % Thesaurierung | 80 % Thesaurierung |
|---|---|---|---|
| 80.000 € | EU besser (-14.460 €) | EU besser (-8.200 €) | EU besser (-3.100 €) |
| 120.000 € | EU besser (-15.300 €) | GmbH besser (+2.145 €) | GmbH besser (+6.500 €) |
| 150.000 € | EU besser (-9.800 €) | GmbH besser (+3.100 €) | GmbH besser (+11.200 €) |
| 200.000 € | EU besser (-1.200 €) | GmbH besser (+12.000 €) | GmbH besser (+22.000 €) |
Alle Werte gerundet, vereinfacht, ohne Gewähr. Quelle: cuvexo-Rechner, Stand 2026-06-22.
Die ehrliche Antwort: Unter 95.000 € Gewinn rechnet sich die GmbH steuerlich fast nie, außer du lässt wirklich alles in der Firma. Und selbst dann musst du die laufenden Mehrkosten (siehe nächster Abschnitt) gegenzurechnen.
Die versteckten Kosten einer GmbH
Die Steuerlast ist nur die halbe Wahrheit. Eine GmbH kostet dich auch administrativ mehr. Diese Kosten werden gerne vergessen.
Einmalige Gründungskosten:
- Stammkapital: mind. 10.000 € (seit 01.01.2024, vorher 35.000 €), davon mind. 5.000 € sofort einzuzahlen (§ 6 GmbHG)
- Notarkosten: ca. 1.500 – 2.500 €
- Firmenbucheintragung: ca. 300 – 500 €
- Steuerberater (Gründungsberatung, Gesellschaftsvertrag): ca. 1.200 – 3.000 €
- Gesamt: ca. 13.000 – 16.000 € (inkl. Stammkapital)
Das Stammkapital kriegst du nicht zurück, es gehört der GmbH. Wenn du später liquidierst, kriegst du es (nach Steuern) ausgeschüttet, aber es ist erstmal weg.
Laufende Mehrkosten pro Jahr:
- Steuerberater (Jahresabschluss nach UGB, doppelte Buchführung statt EA-Rechnung): ca. 2.500 – 5.000 €
- Firmenbucheinreichung (Jahresabschluss): ca. 40 – 80 €
- Mindest-Körperschaftsteuer: 500 € pro Jahr, auch bei Verlust (§ 24 Abs 4 KStG)
- Diverse Beratungskosten (GF-Gehalt fremdüblich gestalten, Ausschüttungsstrategie): ca. 500 – 1.500 €
- Gesamt: ca. 3.500 – 7.000 € pro Jahr
Quelle: Brandauer Rechtsanwälte, März 2026
Das heißt: Selbst wenn die GmbH steuerlich 3.000 € spart, gehen die Ersparnisse für höhere Steuerberater-Kosten drauf. Erst ab ca. 6.000 – 8.000 € Steuervorteil pro Jahr kommst du wirklich ins Plus.
Ein Einzelunternehmen mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (bis 700.000 € Umsatz erlaubt nach § 189 UGB) kostet beim Steuerberater oft nur 1.200 – 2.500 € pro Jahr. Die GmbH braucht doppelte Buchführung, Jahresabschluss nach UGB, Veröffentlichung im Firmenbuch.
Rechne das gegen: Wenn dein Steuerberater sagt "GmbH ab 60.000 € Gewinn", frag nach den konkreten Mehrkosten. Oft ist die ehrliche Antwort: "Ab 150.000 € mit Thesaurierung."
Haftung — wann die beschränkte Haftung wirklich hilft
Jetzt kommt das Argument, das viele Steuerberater bringen: "Aber die beschränkte Haftung! Als Einzelunternehmer haftest du mit deinem Privatvermögen."
Stimmt. Aber die Realität ist komplizierter.
Beim Einzelunternehmen: Du haftest persönlich, unbeschränkt, mit deinem ganzen Vermögen. Wenn die Firma pleitegeht, kann ein Gläubiger dein Haus pfänden.
Bei der GmbH: Die GmbH haftet nur mit ihrem Vermögen. Dein Privatvermögen ist grundsätzlich geschützt. Deshalb heißt sie "Gesellschaft mit beschränkter Haftung".
Aber: Als Geschäftsführer haftest du trotzdem persönlich in mehreren Fällen:
- Insolvenzverschleppung — wenn du nicht rechtzeitig Insolvenz anmeldest (spätestens 60 Tage nach Zahlungsunfähigkeit, § 69 IO). Haftung kann bis zu mehrere Hunderttausend Euro gehen.
- Verletzung der Geschäftsführerpflichten — grobe Fahrlässigkeit, Schädigung der Gesellschaft (§ 25 GmbHG)
- Steuer-Haftung — wenn die GmbH Steuern nicht zahlt, haftet der GF persönlich (§ 9 BAO)
- Sozialversicherungsbeiträge — wenn die GmbH SV-Beiträge der Mitarbeiter nicht abführt, haftet der GF
- Bankkredit mit persönlicher Bürgschaft — die meisten Banken verlangen bei KMU-GmbHs eine persönliche Haftung des Gesellschafter-GFs. Dann ist die beschränkte Haftung wertlos.
In der Praxis: Wenn du eine Ein-Personen-GmbH führst, hast du bei fast allen relevanten Risiken trotzdem persönlich gehaftet. Die beschränkte Haftung schützt dich hauptsächlich bei zivilrechtlichen Ansprüchen Dritter (Kunde klagt auf Schadenersatz, Lieferant fordert Zahlung).
Wenn du aber sauber arbeitest, pünktlich zahlst und keine hochriskanten Geschäfte machst, ist das Haftungsrisiko beim Einzelunternehmen überschaubar. Eine Betriebshaftpflichtversicherung kostet 300 – 800 € pro Jahr und deckt die meisten Risiken ab.
Die echte Frage: In welcher Branche arbeitest du? Wenn du Bauträger bist, mit Millionen-Projekten jonglierst, macht die GmbH-Haftung Sinn. Wenn du IT-Freelancer bist, der Code schreibt, ist das Haftungsrisiko gering.