Firmenauto für GF in Österreich — die 8 Fallen, die dich 12.000 € im Jahr kosten können

Kurzfassung: Ein Firmenauto kostet dich als GF zwischen 0 € (E-Auto 2026) und 13.000 € (Diesel mit zweitem Wagen) an Steuern pro Jahr. Der Sachbezug ist keine Empfehlung, er ist Pflicht, sobald du privat fährst. Ab 2027 endet die Steuerfreiheit für E-Autos. Dieser Artikel zeigt dir, wo die echten Fallen liegen und wie du sie umgehst.

Du fährst einen Firmenwagen. Nutzt ihn privat. Zahlst dafür einen monatlichen Sachbezug, oder eben nicht, weil dein Steuerberater gesagt hat: "E-Auto ist steuerfrei, passt schon."

Passt es aber nicht. Zumindest nicht ab 2027. Und schon gar nicht, wenn du zwei Autos fährst.

Oder wenn dein Tesla 85.000 € gekostet hat und du dachtest, die Vorsteuer kriegst du voll zurück.

Drei Steuerberater. Vier Antworten. Eine Wahrheit: Der Firmenwagen ist der zweitgrößte Steuer-Hebel nach dem GF-Gehalt, und gleichzeitig die Quelle der meisten bösen Überraschungen bei Betriebsprüfungen.

Inhaltsverzeichnis

Was ist der Sachbezug — und warum zahlst du ihn?

Der Sachbezug ist eine fiktive Lohnerhöhung. Du fährst privat mit dem Firmenauto, das ist geldwerter Vorteil. Das Finanzamt sagt: "Wenn die GmbH dir das Auto bezahlt, ist das wie Gehalt."

Also wird der Sachbezug auf dein Bruttogehalt draufgerechnet. Darauf zahlst du Lohnsteuer, Sozialversicherung, Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag. Die GmbH zahlt also nicht nur das Auto, sie zahlt auch noch 18 bis 23 % Lohnnebenkosten auf den Sachbezug obendrauf.

Konkret: 960 € Sachbezug pro Monat kosten dich persönlich ca. 480 € Lohnsteuer (bei 50 % Grenzsteuersatz) plus 174 € Sozialversicherung. Macht 654 € netto weniger im Börserl. Pro Monat.

Das sind 7.848 € im Jahr.

Und die GmbH? Die zahlt zusätzlich 7,3 % Lohnnebenkosten (Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag, DZ). Bei 960 € Sachbezug sind das weitere 70 € pro Monat, oder 840 € pro Jahr.

Der 50.000-€-Diesel kostet dich also nicht nur 50.000 € Anschaffung plus Sprit plus Versicherung. Er kostet dich auch noch 7.848 € Steuern pro Jahr. Und das jedes Jahr.

Die aktuellen Sachbezugswerte 2026

Der Sachbezug wird nach CO₂-Ausstoß berechnet. Für 2026 gilt ein Grenzwert von 126 g/km (WLTP). Der Wert richtet sich nach dem Jahr der Erstzulassung, wenn du 2026 ein Auto mit 128 g/km kaufst, bleibt der Sachbezug auch 2027 bei 2 %, egal ob der Grenzwert sinkt.

Die drei Kategorien:

Beispiel: Ein BMW 320d (128 g/km, 50.000 € Anschaffungskosten) fällt in die Standard-Kategorie. 2 % von 50.000 € sind 1.000 €, aber gedeckelt auf 960 €. Du zahlst also 960 € Sachbezug pro Monat.

Ein VW Passat Hybrid (115 g/km, 45.000 €) fällt in die schadstoffarme Kategorie. 1,5 % von 45.000 € sind 675 € monatlich. Das bleibt unter der 720-€-Grenze, du zahlst 675 €.

Ein Tesla Model 3 (0 g/km, 50.000 €) fällt in die E-Auto-Kategorie. Sachbezug 2026: 0 €. Ab 2027: 0,375 % von max. 48.000 € = 180 € monatlich.

Beispielrechnung, ohne Gewähr. Stand 2026. Quelle: Sachbezugswerteverordnung

Die Halbierungsregel — wenn du wenig privat fährst

Wenn du nachweislich maximal 500 km pro Monat privat fährst (6.000 km im Jahr), halbiert sich der Sachbezug. Nachweisen heißt: Fahrtenbuch. Nicht "ich schätz mal", sondern jeden Tag protokolliert.

In der Praxis nutzt das kaum jemand. Ein Fahrtenbuch bedeutet Arbeit, jeden Tag aufschreiben, wohin du gefahren bist, warum, wie viele Kilometer. Die meisten Steuerberater sagen: "Lass es.

Der Aufwand lohnt sich nicht, wenn du mehr als 300 km privat im Monat fährst."

Aber: Wenn du wirklich nur selten privat fährst (Zweitwagen vorhanden, Firmenwagen nur für Dienstreisen), kann die Halbierung 2.880 € bis 5.760 € im Jahr sparen. Dann lohnt sich das Fahrtenbuch.

Vorsteuerabzug — wann du wie viel zurückbekommst

Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die du beim Kauf des Autos bezahlt hast. Bei 50.000 € brutto sind das 8.333 € Vorsteuer (20 % von 41.667 € netto). Die kannst du dir vom Finanzamt zurückholen, oder eben nicht.

Die Regel: Bei Verbrennern (Benzin, Diesel, Hybrid) gibt es grundsätzlich keinen Vorsteuerabzug. Bei E-Autos schon. Aber nur bis 40.000 € brutto.

Konkret:

Beispiel Tesla Model S (85.000 € brutto): Die ersten 40.000 € bringen dir 6.667 € Vorsteuer zurück. Für die 45.000 € darüber musst du Eigenverbrauchssteuer zahlen, du kriegst also netto nur die 6.667 € zurück, nicht die vollen 14.167 €.

Das heißt: Ein 85.000-€-Tesla bringt dir steuerlich genauso viel Vorsteuer wie ein 40.000-€-Tesla. Der Aufpreis von 45.000 € ist reine Privatausgabe aus Sicht des Finanzamts.

Quelle: EY Österreich — Steuervorteile E-Autos, Stand 2026.

Die Luxustangente — warum 40.000 € die magische Grenze sind

Die 40.000-€-Grenze heißt offiziell "Angemessenheitsgrenze". Sie gilt für PKW und Kombis, egal ob Kauf oder Leasing. Darüber wird das Auto als "unangemessen luxuriös" eingestuft.

Das bedeutet: Die AfA (Abschreibung) wird bei 40.000 € gedeckelt. Wenn du einen 80.000-€-Porsche kaufst, kannst du nur 40.000 € abschreiben. Die anderen 40.000 € sind steuerlich unsichtbar.

Bei E-Autos gilt die Grenze auch für den Vorsteuerabzug. Darüber greift die Eigenverbrauchsbesteuerung, du musst auf den Anteil über 40.000 € selbst wieder Umsatzsteuer zahlen. Das heißt: Du kriegst zwar 14.167 € Vorsteuer auf den 85.000-€-Tesla, zahlst aber 7.500 € Eigenverbrauchssteuer zurück.

Netto bleiben 6.667 €.

Die Angemessenheitsgrenze gilt übrigens inklusive Umsatzsteuer und NoVA (Normverbrauchsabgabe). Bei E-Autos fällt die NoVA weg, aber die 20 % Umsatzsteuer sind drin. Ein 50.000-€-E-Auto brutto entspricht 41.667 € netto, also über der Grenze.

→ Rechne deinen konkreten Fall mit dem cuvexo-Rechner

Das E-Auto-Privileg — und warum es 2027 endet

Das E-Auto ist 2026 das steuerliche Paradies. Null Sachbezug. Voller Vorsteuerabzug bis 40.000 €.

Keine NoVA. Keine motorbezogene Versicherungssteuer. Ein 50.000-€-Tesla kostet dich als GF 2026 genau null Euro an Steuern.

Aber: Ab 1. Januar 2027 kommt der Sachbezug zurück. Zunächst mit 0,375 % der Anschaffungskosten pro Monat (maximal 48.000 € Bemessungsgrundlage).

Ab 2028 steigt er auf 0,625 %.

Konkret bei einem 50.000-€-Tesla:

180 € Sachbezug kosten dich bei 50 % Grenzsteuersatz 90 € Lohnsteuer plus 33 € Sozialversicherung, macht 123 € netto weniger pro Monat. Oder 1.476 € im Jahr.

300 € Sachbezug (ab 2028) kosten dich 150 € Lohnsteuer plus 54 € SV, macht 204 € netto weniger pro Monat. Oder 2.448 € im Jahr.

Das ist immer noch deutlich günstiger als ein Verbrenner (960 € Sachbezug = 7.848 € Steuern im Jahr). Aber es ist nicht mehr null. Und: Die Übergangsregelung ist unklar.

Gilt der neue Sachbezug auch für Autos, die du 2026 gekauft hast? Wahrscheinlich ja.

Die Regierung hat das Doppelbudget 2027/2028 Anfang Juli 2026 beschlossen. Der neue Sachbezug steht drin. Aber ob es eine Besitzstandswahrung gibt (Autos vor 2027 bleiben steuerfrei), ist offen.

Die meisten Steuerberater sagen: "Rechne damit, dass du ab 2027 zahlst, egal wann du gekauft hast."

Quelle: GPS.at — Sachbezug PKW 2026, Stand Juli 2026.

Die 8 Fallen, die dich tausende Euro kosten

Hier sind die Fehler, die bei Betriebsprüfungen immer wieder auftauchen, und die jedes Mal teuer werden:

Falle 1: Der zweite Firmenwagen

Du fährst zwei Firmenwagen. Einen Audi A6 (Geschäftstermine), einen VW Passat (Privatfahrten). Beide auf die GmbH zugelassen.

Beide ohne Fahrtenbuch.

Das Finanzamt sagt: "Zwei Autos, zwei Sachbezüge." Und das BFG (Bundesfinanzgericht) sagt seit Januar 2026: "Richtig so."

Zwei aktuelle Urteile bestätigen das:

Das heißt: Wenn du theoretisch beide Autos privat nutzen könntest (kein Pool-System, kein Fahrtenbuch), zahlst du für beide Sachbezug. Egal ob du sie tatsächlich gleichzeitig fährst oder nicht.

Konkret bei Audi A6 (45.000 €, 2 % = 900 €) und VW Passat (35.000 €, 2 % = 700 €): Das sind 1.600 € Sachbezug pro Monat. Oder 19.200 € im Jahr. Bei 50 % Lohnsteuer plus 18,12 % SV sind das 13.079 € an Steuern.

Die Lösung: Eines der Autos privat kaufen. Oder: Pool-Regelung mit Fahrtenbuch (beide Autos in einem Pool, nur ein GF fährt sie nachweislich nicht gleichzeitig). Oder: Kastenwagen statt zweitem PKW (siehe Falle 7).

Falle 2: Die Luxustangente bei der AfA

Du kaufst einen Porsche Taycan für 90.000 € brutto. Du denkst: "E-Auto, also voller Vorsteuerabzug." Falsch. Du kriegst nur 6.667 € Vorsteuer zurück (die 40.000-€-Grenze).

Und bei der AfA (Abschreibung) gilt die gleiche Grenze. Du kannst nur 40.000 € abschreiben, nicht die vollen 90.000 €. Über 8 Jahre (übliche Nutzungsdauer PKW) sind das 5.000 € pro Jahr.

Die anderen 50.000 € sind steuerlich unsichtbar.

Wenn du den Porsche nach 5 Jahren verkaufst (Restwert 50.000 €), hast du einen Buchgewinn von 25.000 € (Restbuchwert 15.000 € vs. Verkaufspreis 50.000 €). Darauf zahlst du 23 % KöSt (Körperschaftsteuer in Österreich) (Körperschaftsteuer in Österreich), macht 5.750 € Steuern beim Verkauf.

Die Lösung: E-Autos bis 40.000 € kaufen. Oder: Den Porsche privat kaufen und der GmbH nur die betrieblichen Kilometer verrechnen (Kilometerabrechnung).

Falle 3: Die Eigenverbrauchsbesteuerung bei E-Autos über 40.000 €

Du kaufst einen Tesla Model Y für 60.000 € brutto. Du ziehst die volle Vorsteuer ab (10.000 €). Drei Monate später kommt die Betriebsprüfung.

Der Prüfer sagt: "Eigenverbrauchsbesteuerung. Sie schulden dem Finanzamt 3.333 € zurück."

Warum? Weil die 20.000 € über der 40.000-€-Grenze als "Privatentnahme" gelten. Darauf musst du 20 % Umsatzsteuer zahlen (3.333 €).

Du kriegst also netto nur 6.667 € Vorsteuer zurück, nicht die vollen 10.000 €.

Die meisten Steuerberater ziehen die Eigenverbrauchssteuer direkt ab. Aber manche übersehen es. Und dann zahlst du nach.

Quelle: Team23Tax — Doppelter Sachbezug 2026, Stand Juli 2026.

Falle 4: Die verdeckte Ausschüttung bei wesentlich beteiligten GFs

Du bist Gesellschafter-Geschäftsführer (wesentlich beteiligt = mehr als 25 % Anteile). Du fährst einen Porsche 911 (120.000 €) als Firmenwagen. Kein Fahrtenbuch.

Kein Sachbezug angesetzt.

Das Finanzamt sagt: "Das ist keine betriebliche Veranlassung. Das ist eine verdeckte Ausschüttung (vGA (verdeckte Gewinnausschüttung, wenn das Finanzamt einen Teil deines Gehalts als versteckte Dividende behandelt) (verdeckte Gewinnausschüttung, wenn das Finanzamt einen Teil deines Gehalts als versteckte Dividende behandelt))."

Konsequenz: Die GmbH darf die Kosten (AfA, Sprit, Versicherung) nicht abziehen. Und du musst den Wert des Autos als Ausschüttung versteuern, mit 27,5 % KESt (Kapitalertragsteuer in Österreich) (Kapitalertragsteuer in Österreich). Bei 120.000 € sind das 33.000 € Steuern.

Plus Nachzahlungszinsen.

Die Grenze für "angemessen" ist bei wesentlich beteiligten GFs enger als bei angestellten GFs. Ein 50.000-€-Audi ist noch ok. Ein 120.000-€-Porsche nicht.

Die Lösung: Bei Luxus-PKW immer ein Fahrtenbuch führen. Oder: Das Auto privat kaufen und der GmbH nur die betrieblichen Kilometer verrechnen.

Falle 5: Die Lohnnebenkosten auf den Sachbezug

Du rechnest: 960 € Sachbezug × 50 % Lohnsteuer = 480 € im Monat. Passt. Aber du vergisst: Die GmbH zahlt auch noch Lohnnebenkosten auf den Sachbezug.

Konkret:

Zusammen: 7,28 % auf den Sachbezug. Bei 960 € Sachbezug sind das 70 € pro Monat, oder 840 € pro Jahr. Die zahlt die GmbH obendrauf.

Bei zwei Firmenwagen (1.600 € Sachbezug) sind das 116 € pro Monat, oder 1.392 € pro Jahr. Das sind Kosten, die in den meisten Rechnungen fehlen.

Falle 6: Die SV-Beiträge auf den Sachbezug

Der Sachbezug erhöht deine SV-Bemessungsgrundlage. Wenn du GSVG-versichert bist (Gesellschafter-GF), zahlst du auf den Sachbezug keine SV, weil die GSVG-Beiträge an der Höchstbeitragsgrundlage gedeckelt sind (ca. 7.070 € pro Monat in 2026).

Aber: Wenn du angestellter GF bist (nicht wesentlich beteiligt), zahlst du auf den Sachbezug ASVG-Beiträge (18,12 % Arbeitnehmeranteil). Bei 960 € Sachbezug sind das 174 € pro Monat, oder 2.088 € pro Jahr.

Die meisten angestellten GFs wissen das nicht. Sie sehen nur "960 € Sachbezug" auf der Gehaltsabrechnung, und wundern sich, warum netto so wenig übrig bleibt.

Falle 7: Der Kastenwagen ohne Sachbezug — aber nur für Wohnung-Arbeitsstätte

Seit 1.1.2026 gilt: Kastenwagen und Pritschenwagen, die nicht der NoVA unterliegen, lösen keinen Sachbezug mehr aus. Aber nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Wenn du mit dem Kastenwagen am Wochenende ins Burgenland fährst (Privatfahrt), musst du Sachbezug ansetzen. Wie viel? Das ist unklar.

Die meisten Steuerberater sagen: "Fahrtenbuch führen, sonst riskierst du eine Schätzung durch die Finanz."

Die Praxis: Viele GFs kaufen einen Kastenwagen (z.B. VW Caddy, Ford Transit Custom) als zweiten Firmenwagen. Für Wohnung-Arbeitsstätte: kein Sachbezug.

Für Privatfahrten: privater Zweitwagen.

Das spart bei einem Geschäftsführer-Ehepaar (ein PKW, ein Kastenwagen) ca. 5.000 bis 7.000 € Steuern pro Jahr.

Falle 8: Die Übergangsregelung 2027 — gilt sie für Bestandsfahrzeuge?

Du kaufst im November 2026 einen Tesla Model 3 (50.000 €). Null Sachbezug bis Ende 2026. Aber was ist ab Januar 2027?

Die Antwort: Wahrscheinlich zahlst du ab 2027 Sachbezug, auch wenn du das Auto 2026 gekauft hast. Die Regierung hat keine Besitzstandswahrung angekündigt. Der neue Sachbezug soll für alle E-Autos gelten, egal wann gekauft.

Aber: Das ist noch nicht final beschlossen. Es könnte eine Übergangsregelung geben (z.B. "Autos vor 2027 bleiben bis 2029 steuerfrei").

Die meisten Steuerberater sagen: "Rechne mit dem Worst Case. Sachbezug ab 2027."

Die Lösung: Wenn du 2026 ein E-Auto kaufst, kalkuliere ab 2027 mit 180 € Sachbezug pro Monat (1.476 € Steuern pro Jahr). Dann bist du auf der sicheren Seite.

Zwei Firmenwagen — die 13.000-€-Falle

Das BFG hat im Januar 2026 zwei Urteile gefällt, die für viele GFs teuer werden. Die Kernaussage: Wenn du theoretisch zwei Firmenwagen gleichzeitig privat nutzen könntest, zahlst du für beide Sachbezug. Egal ob du sie tatsächlich gleichzeitig fährst oder nicht.

Praxis-Beispiel: Audi A6 + VW Passat

Du bist GF mit 50 % Grenzsteuersatz. Die GmbH hat zwei Firmenwagen:

  • Audi A6 (45.000 €, 130 g/km): 2 % Sachbezug = 900 € monatlich
  • VW Passat (35.000 €, 128 g/km): 2 % Sachbezug = 700 € monatlich

Beide ohne Fahrtenbuch, beide stehen dir privat zur Verfügung. Das Finanzamt setzt beide Sachbezüge an:

  • Gesamt-Sachbezug: 1.600 € pro Monat = 19.200 € im Jahr
  • Lohnsteuer (50 %): 9.600 € pro Jahr
  • Sozialversicherung (18,12 %): 3.479 € pro Jahr
  • Gesamt: 13.079 € Steuern pro Jahr

Das ist mehr als ein durchschnittliches Jahresnettogehalt in Österreich (27.000 €).

Die Pool-Regelung, wie du den Doppel-Sachbezug vermeidest

Die einzige legale Möglichkeit, den Doppel-Sachbezug zu umgehen: Pool-Regelung mit Fahrtenbuch.

Das heißt:

  • Beide Autos werden in einen Pool gelegt (nicht einem einzelnen GF fest zugeordnet)
  • Jeder Fahrer führt ein Fahrtenbuch (wann, welches Auto, wohin, warum)
  • Jeder GF zahlt nur Sachbezug für das Auto, das er tatsächlich privat nutzt

In der Praxis: Ein Ehepaar mit zwei GF-Positionen. Jeder fährt ein Auto, beide führen Fahrtenbuch. Dann zahlt jeder nur einen Sachbezug.

Aber: Fahrtenbuch bedeutet Arbeit. Jeden Tag, jede Fahrt. Viele Steuerberater sagen: "Lass es, wenn du nicht wirklich viel sparst."

Die Kastenwagen-Lösung

Seit 2026 gibt es eine neue Option: Kastenwagen als zweiten Firmenwagen, ohne Sachbezug für Wohnung-Arbeitsstätte.

Konkret:

  • Erster Wagen: Audi A6 als GF-Wagen (900 € Sachbezug)
  • Zweiter Wagen: VW Caddy Kastenwagen (kein Sachbezug für Wohnung-Arbeitsstätte)

Du sparst 700 € Sachbezug pro Monat, oder 8.400 € im Jahr. Bei 50 % Grenzsteuersatz sind das 5.712 € Netto-Ersparnis.

Aber: Nur wenn du den Kastenwagen wirklich nur für Wohnung-Arbeitsstätte nutzt. Privatfahrten am Wochenende lösen wieder Sachbezug aus.

Die Privatkauf-Lösung

Die einfachste Lösung: Eines der Autos privat kaufen. Du zahlst es selbst, rechnest der GmbH nur die betrieblichen Kilometer ab (Kilometerabrechnung).

Konkret bei 15.000 km betrieblich pro Jahr:

  • Kilometerabrechnung: 15.000 km × 0,42 € = 6.300 € pro Jahr
  • Steuerersparnis GmbH: 6.300 € × 23 % KöSt = 1.449 €

Du zahlst das Auto selbst (kein Sachbezug), die GmbH zahlt dir 6.300 € steuerfrei zurück. Netto sparst du ca. 3.000 bis 5.000 € pro Jahr, je nach betrieblichem Anteil.

Praxis-Fall — Tesla vs. Diesel, ehrlich gerechnet

Du überlegst: Tesla Model 3 (50.000 € brutto) oder BMW 320d (50.000 € brutto). Beide als Firmenwagen, Kauf 2026. Was kostet dich das wirklich?

Die Rechnung:

Position Tesla Model 3 (2026) Tesla Model 3 (ab 2027) BMW 320d
Anschaffung brutto 50.000 € 50.000 € 50.000 €
Vorsteuerabzug 6.667 € (bis 40.000 €) 6.667 € 0 €
Netto-Anschaffung 43.333 € 43.333 € 50.000 €
AfA pro Jahr (8 Jahre) 5.000 € (max. 40.000 €) 5.000 € 5.000 € (max. 40.000 €)
Sachbezug pro Monat 0 € 180 € 960 €
Sachbezug pro Jahr 0 € 2.160 € 11.520 €
Lohnsteuer (50 %) 0 € 1.080 € 5.760 €
SV (18,12 %) 0 € 391 € 2.088 €
Lohnnebenkosten (7,28 %) 0 € 157 € 840 €
Steuern gesamt (Jahr 1) 0 € 1.628 € 8.688 €
Sprit/Strom (20.000 km) 600 € (Strom) 600 € 2.400 € (Diesel)
Versicherung 800 € 800 € 900 €
Total Cost (Jahr 1) 1.400 € 3.028 € 11.988 €
Ersparnis vs. Diesel 10.588 € 8.960 € .

Das heißt: Der Tesla spart dir 2026 netto ca. 10.600 € pro Jahr. Ab 2027 sind es noch ca. 9.000 € pro Jahr. Und das jedes Jahr.

Aber: Nur wenn du das Auto 2026 kaufst. Ab 2027 ist die Vorsteuer-Regel möglicherweise verschärft (Gerüchte über Absenkung der 40.000-€-Grenze auf 30.000 €).

Beispielrechnung, ohne Gewähr. Stand Juli 2026. Annahmen: 50 % Grenzsteuersatz, 20.000 km/Jahr, 3 €/L Diesel, 0,30 €/kWh Strom.

Fazit — was du jetzt mitnehmen solltest

Der Firmenwagen ist kein Steuersparmodell. Er ist ein geldwerter Vorteil, den du bezahlen musst. Die Frage ist nur: Wie viel?

Die wichtigsten Regeln:

Die Entscheidung hängt davon ab, wie viel du privat fährst, wie viele Autos du brauchst, und ob du bereit bist, Fahrtenbuch zu führen.

Wenn du 2026 ein E-Auto kaufst, nutzt du das letzte Jahr der Steuerfreiheit. Ab 2027 wird es teurer.

Wenn du zwei Autos brauchst, überleg dir: Privatkauf + Kilometerabrechnung für eines, oder Kastenwagen als zweiten Firmenwagen.

Und wenn du schon einen Firmenwagen hast: Check mit deinem Steuerberater, ob der Sachbezug richtig angesetzt ist. Die meisten Fehler passieren hier.

→ Firmenwagen-Vergleich in 3 Minuten — cuvexo-Rechner (kostenlos)
Wichtig: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung. cuvexo bietet keine Steuerberatung i.S.d. § 5 StBerG (Deutschland) / § 2 WTBG (Österreich). Für deine konkrete Situation frag einen Steuerberater oder Rechtsanwalt — ein einmaliges Beratungsgespräch (200–400 €) schützt vor vier- bis fünfstelligen Fehlerkosten.