Darlehen vom Gesellschafter an die GmbH — die EKEG-Falle, die 44 % deiner GmbH-Inhaber übersehen

Kurzfassung: Ein Gesellschafterdarlehen an die GmbH ist steuerpflichtig, wenn der Zins zu niedrig ist, und wird zur Rückzahlungsfalle, wenn die GmbH in der Krise steckt. Ab 25 % Beteiligung greift das EKEG. Der Masseverwalter kann bereits zurückgezahlte Beträge zurückfordern. Der richtige Zinssatz liegt 2026 bei ca. 4,0–4,5 %. Wer das ignoriert, zahlt doppelt: einmal an die Finanz, einmal an den Masseverwalter.

Du leihst deiner GmbH 100.000 €. Klingt einfach. Ist es auch, bis die Finanz vor der Tür steht.

Oder schlimmer: der Masseverwalter.

Drei Steuerberater geben dir vier Antworten. Hier ist meine, mit konkreten Zahlen, aktuellen Urteilen und den zwei Fallen, die 2026 in Österreich wirklich teuer werden.

Die erste Falle: Du verzinst das Darlehen nicht fremdüblich. Die Finanz rechnet dir fiktive Zinsen als verdeckte Einlage zu. Das kostet dich Gesellschaftssteuer und Ärger mit dem Finanzamt.

Die zweite Falle: Deine GmbH steckt in der Krise. Du leihst ihr Geld. Zwei Jahre später zahlt sie zurück.

Dann kommt die Insolvenz, und der Masseverwalter fordert die 100.000 € von dir persönlich zurück. Weil das Darlehen eigenkapitalersetzend war.

Das Eigenkapitalersatzgesetz (EKEG) kennen viele GmbH-Inhaber nicht. Das ist ein Problem. Denn es gilt ab 25 % Beteiligung, und es gilt automatisch, sobald bestimmte Kennzahlen unterschritten werden.

Inhaltsverzeichnis

1. Die Grundlagen — wie ein Gesellschafterdarlehen funktioniert

Ein Gesellschafterdarlehen ist ein Kredit, den du als Gesellschafter deiner eigenen GmbH gibst. Du bist Gläubiger, die GmbH ist Schuldnerin. Das ist zivilrechtlich völlig legal, die GmbH ist eine eigenständige juristische Person.

Steuerlich wird es komplizierter. Denn die Finanz prüft: Würde ein fremder Dritter der GmbH zu diesen Konditionen Geld leihen? Wenn nein, liegt eine verdeckte Einlage vor.

Oder schlimmer: eine verdeckte Ausschüttung.

Die zwei zentralen Fragen, die du dir stellen musst:

Wenn beide Antworten falsch sind, zahlst du doppelt: einmal an die Finanz, einmal an den Masseverwalter.

2. Fremdvergleich — wie hoch muss der Zins 2026 sein?

Die Finanz verlangt einen fremdüblichen Zinssatz. Das bedeutet: Ein Zinssatz, den eine Bank oder ein fremder Investor für ein vergleichbares Darlehen verlangen würde. Die Orientierung liegt an den OeNB-veröffentlichten Kreditzinssätzen für Neugeschäfte.

Die aktuelle BFG-Entscheidung vom 18. März 2025 (RV/7100510/2020) gibt klare Hinweise: Der durchschnittliche Zinssatz für Neugeschäfte lag 2015–2017 bei ca. 2 %, im Jahr 2025 bereits bei 3,9 %. Für 2026 bewegen wir uns je nach Marktlage im Bereich von 4,0–4,5 % p.a. (unbesichert, gesunde GmbH, 3–5 Jahre Laufzeit).

Drei Faktoren beeinflussen den Zinssatz:

Ein Beispiel aus der Praxis: Du leihst deiner GmbH 100.000 € für 5 Jahre, endfällig, ohne Besicherung. Die GmbH ist gesund (Eigenkapitalquote 22 %). Fremdüblich wäre 2026 ein Zinssatz von 4,2 % p.a. Das ergibt 4.200 € Zinsen pro Jahr, die die GmbH als Betriebsausgabe absetzen kann.

Wenn du 0 % vereinbarst, rechnet die Finanz dir die entgangenen Zinsen (4.200 € pro Jahr) als verdeckte Einlage zu. Das kann gesellschaftssteuerpflichtig werden, auch wenn die Gesellschaftssteuer derzeit ausgesetzt ist, bleibt das Thema auf dem Radar der Finanzverwaltung.

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3. EKEG-Falle — wann dein Darlehen zum Eigenkapital wird

Das Eigenkapitalersatzgesetz (EKEG) ist die größte Falle bei Gesellschafterdarlehen. Es gilt automatisch, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:

Die drei Krisentatbestände nach § 2 Abs 1 EKEG:

  1. Eigenmittelquote unter 8 % UND fiktive Schuldentilgungsdauer über 15 Jahre — das sind die URG-Kennzahlen nach § 22 ff URG. Wenn beide Werte unterschritten werden, gilt die GmbH als reorganisationsbedürftig.
  2. Zahlungsunfähigkeit — die GmbH kann fällige Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen (§ 66 IO).
  3. Überschuldung mit negativer Fortbestehensprognose — die Verbindlichkeiten übersteigen die Aktiva und die GmbH hat keine realistische Chance auf Sanierung (§ 67 IO).

Wenn einer dieser Tatbestände eintritt, wird dein Darlehen eigenkapitalersetzend. Das bedeutet: Du kannst es nicht mehr zurückfordern, solange die Krise nicht nachhaltig überwunden ist. Die Rückzahlungssperre gilt auch für Zinsen.

Ein konkretes Rechenbeispiel:

Deine GmbH hat 2025 eine Bilanz mit folgenden Werten:

Position Wert
Bilanzsumme 500.000 €
Eigenkapital 30.000 €
Verbindlichkeiten 470.000 €
Eigenmittelquote 6 %

Die fiktive Schuldentilgungsdauer liegt bei 18 Jahren (basierend auf historischen Cashflows). Beide URG-Kennzahlen sind unterschritten. Die GmbH ist in der Krise.

Du leihst ihr 50.000 € (Zins 4 %, 3 Jahre). Das Darlehen ist ab dem Moment der Auszahlung eigenkapitalersetzend. Wenn die GmbH ein Jahr später 20.000 € zurückzahlt und dann erneut in Schieflage gerät, kann der Masseverwalter diese 20.000 € von dir zurückfordern, weil die Rückzahlung gegen die Sperrfrist verstoßen hat.

Beispielrechnung, ohne Gewähr. Stand 2026.

4. Rückzahlungssperre — warum du zurückgezahltes Geld zurückgeben musst

Die Rückzahlungssperre nach § 14 EKEG ist brutal einfach: Ein eigenkapitalersetzendes Darlehen darf nicht zurückgezahlt werden, solange die Krise nicht nachhaltig überwunden ist. Nachhaltig bedeutet: Die URG-Kennzahlen müssen über mehrere Quartale hinweg im grünen Bereich bleiben.

Was passiert, wenn die GmbH trotzdem zurückzahlt? Der Masseverwalter im Insolvenzfall kann die Rückzahlung anfechten und das Geld zurückfordern, von dir persönlich. Du haftest dann als Gesellschafter.

Die Rückzahlungssperre endet erst, wenn folgende Bedingungen dauerhaft erfüllt sind:

Ein Wirtschaftstreuhänder-Gutachten ist hier dringend empfohlen. Ohne Dokumentation steht deine Aussage gegen die des Masseverwalters.

Es gibt eine Ausnahme: das Sanierungsprivileg nach § 13 EKEG. Wenn das Darlehen Teil eines dokumentierten Sanierungskonzepts ist, das beim Beteiligungserwerb erstellt wurde, gilt es nicht als eigenkapitalersetzend. Das Konzept muss realistisch, schriftlich und von einem Wirtschaftstreuhänder bestätigt sein.

In der Praxis bedeutet das: Wenn du eine angeschlagene GmbH übernimmst und im Rahmen eines Sanierungsplans Geld zuschießt, bist du aus dem Schneider. Ohne Plan haftest du.

5. Verdeckte Ausschüttung bei zu niedrigem Zins

Die zweite große Falle neben dem EKEG ist der steuerliche Fremdvergleich. Wenn du deiner GmbH Geld zu einem Zins von 0 % oder unter Marktniveau leihst, rechnet die Finanz dir die Zinsdifferenz als verdeckte Einlage zu.

Die Rechtsprechung ist klar: Der VwGH (Verwaltungsgerichtshof, höchstes österreichisches Verwaltungsgericht) hat bereits 1990 entschieden (06.02.1990, 89/14/0034), dass der Verzicht auf angemessene Verzinsung bei Gesellschafterdarlehen eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen kann. Die BFG-Entscheidung vom 18. März 2025 (RV/7100510/2020) bestätigt das für 2025/2026: Maßstab sind die OeNB-Zinssätze für Neugeschäfte.

Ein konkretes Beispiel:

Du leihst deiner GmbH 100.000 € zu 0 % Zins. Der fremdübliche Zins wäre 4,2 % (= 4.200 € pro Jahr). Die Finanz rechnet dir diese 4.200 € als verdeckte Einlage zu.

Die Gesellschaftssteuer ist derzeit ausgesetzt, aber die Finanzverwaltung kann das Thema später wieder aufgreifen.

Zusätzlich kann die GmbH die fiktiven Zinsen nicht als Betriebsausgabe absetzen, weil sie nicht gezahlt wurden. Du verlierst also den steuerlichen Hebel auf beiden Seiten.

Die Lösung ist einfach: Vereinbare einen marktüblichen Zins. 4,0–4,5 % sind 2026 ein sicherer Wert. Wenn du die Zinsen nicht sofort auszahlen willst, kannst du sie stunden, aber du musst sie vereinbaren und buchen.

Bei Gesellschaftern mit mehr als 25 % Beteiligung fließen Zinsen mit Fälligkeit zu, nicht mit Zahlung. Das bedeutet: Du musst die Zinsen in deiner Einkommensteuererklärung ansetzen, auch wenn sie auf dem Verrechnungskonto stehen bleiben. Der Grenzsteuersatz kann bis zu 55 % betragen (ab 1 Mio. € Einkommen, befristet bis 2029).

Beispielrechnung, ohne Gewähr. Stand 2026.

6. Praxis-Fall — ein 150.000-€-Darlehen mit Rechenfehler

Ein echtes Beispiel aus der Beratungspraxis (anonymisiert): Eine GmbH mit 45 % Eigenkapitalquote, stabiler Auftragslage, 12 Mitarbeiter, Jahresumsatz 2,3 Mio. €. Der 100-%-Gesellschafter leiht der GmbH 150.000 € für eine Maschinenanlage. Laufzeit 5 Jahre, endfällig.

Zins: 1,5 % p.a.

Der Steuerberater sagt: „Passt, ist doch besser als die Bank." Die Finanz sieht das anders.

Die Rechnung der Finanz:

Position Vereinbart Fremdüblich Differenz
Darlehenssumme 150.000 € 150.000 € .
Zinssatz p.a. 1,5 % 4,2 % 2,7 %
Zinsen pro Jahr 2.250 € 6.300 € 4.050 €
Zinsen über 5 Jahre 11.250 € 31.500 € 20.250 €

Die Finanz rechnet 4.050 € pro Jahr als verdeckte Einlage. Über 5 Jahre sind das 20.250 €. Diese Summe wird dem Gesellschafter als fiktiver Zinsverzicht zugerechnet.

Die GmbH kann die fiktiven Zinsen nicht absetzen. Der Gesellschafter muss sie nicht versteuern (weil sie nicht zugeflossen sind), aber die Finanzverwaltung kann später Gesellschaftssteuer nachfordern, falls sie wieder eingeführt wird.

Die Lösung wäre gewesen: Zins auf 4,2 % anheben, jährliche Zinszahlung auf ein Verrechnungskonto buchen (muss nicht ausbezahlt werden, aber muss fällig sein). Die GmbH setzt 6.300 € ab, der Gesellschafter versteuert sie mit seinem persönlichen Grenzsteuersatz (z. B. 48 % = 3.024 € Steuer).

Netto zahlt die GmbH 1.449 € weniger Körperschaftsteuer (23 % auf 6.300 €). Der Gesellschafter zahlt 3.024 € mehr Einkommensteuer. Saldo: 1.575 € Mehrbelastung, aber kein Risiko bei Betriebsprüfung.

Das ist der Preis für Rechtssicherheit. Die 1.500 € sind billiger als ein Finanzstreit über fünf Jahre.

Beispielrechnung, ohne Gewähr. Stand 2026.

7. Fazit — was du jetzt konkret tun solltest

Ein Gesellschafterdarlehen ist kein Trick. Es ist ein normales Instrument, aber es muss sauber dokumentiert und fremdüblich verzinst sein. Drei Dinge musst du unbedingt beachten:

Wenn du eine Holding-Struktur in Betracht ziehst, kann das Darlehen vom Gesellschafter an die Holding fließen, die es dann an die operative GmbH weiterleitet. Das hat Vorteile bei der Zinsverrechnung und der Gewinnthesaurierung. Mehr dazu in unserem Artikel GmbH oder Einzelunternehmen in Österreich.

Die wichtigste Regel: Behandle deine GmbH wie eine fremde Firma. Wenn du ihr Geld leihst, verlange den Zins, den auch eine Bank verlangen würde. Wenn die GmbH in Schieflage gerät, schieß nur dann Geld nach, wenn du ein Sanierungskonzept hast, und zwar schriftlich, mit Wirtschaftstreuhänder-Bestätigung.

Alles andere ist Glücksspiel. Und wenn der Masseverwalter kommt, hast du verloren.

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Häufig gestellte Fragen

Wie hoch muss der Zinssatz bei einem Gesellschafterdarlehen 2026 in Österreich sein?

Der fremdübliche Zinssatz liegt 2026 bei ca. 4,0–4,5 % p.a. für unbesicherte Darlehen an gesunde GmbHs. Maßstab sind die OeNB-Zinssätze für Neugeschäfte. Bei schlechterer Bonität oder längerer Laufzeit kann der Zins auch 5,0 % betragen.

Unter 3,5 % wird es kritisch, die Finanz rechnet die Differenz zum fremdüblichen Zins als verdeckte Einlage.

Was passiert, wenn ich meiner GmbH in der Krise Geld leihe?

Wenn du 25 % oder mehr Anteile hältst und die GmbH in der Krise steckt (Eigenmittelquote unter 8 %, Schuldentilgungsdauer über 15 Jahre), wird dein Darlehen eigenkapitalersetzend nach § 1 EKEG. Du kannst es nicht zurückfordern, solange die Krise nicht nachhaltig überwunden ist. Wenn die GmbH trotzdem zurückzahlt und später insolvent wird, kann der Masseverwalter das Geld von dir zurückfordern.

Kann ich ein unverzinsliches Darlehen an meine GmbH geben?

Zivilrechtlich ja, steuerlich nein. Die Finanz rechnet dir die entgangenen Zinsen als verdeckte Einlage zu. Das kann gesellschaftssteuerpflichtig werden (derzeit ausgesetzt, aber potenziell wieder einführbar).

Die GmbH kann keine Zinsen als Betriebsausgabe absetzen, du zahlst aber auch keine Einkommensteuer auf fiktive Zinsen. Sicherer ist ein marktüblicher Zins von 4,0–4,5 %.

Wann darf die GmbH mein Darlehen zurückzahlen?

Wenn das Darlehen nicht eigenkapitalersetzend ist (GmbH gesund, keine Krise), jederzeit. Wenn das Darlehen eigenkapitalersetzend ist (EKEG greift), erst nach nachhaltiger Sanierung. Nachhaltig bedeutet: Eigenmittelquote über 8 %, Schuldentilgungsdauer unter 15 Jahre, keine Zahlungsunfähigkeit, keine Überschuldung, dauerhaft über mehrere Quartale.

Ein Wirtschaftstreuhänder-Gutachten ist dringend empfohlen.

Brauche ich einen notariellen Vertrag für ein Gesellschafterdarlehen?

Nein. Ein schriftlicher Vertrag mit Zinssatz, Laufzeit, Fälligkeit und Rückzahlungsplan reicht. Notariell beglaubigt ist ein Plus bei Streitfällen, aber nicht zwingend.

Wichtig: Der Vertrag muss vor Auszahlung des Darlehens vorliegen. Nachträgliche Verträge erkennt die Finanz oft nicht an.

Wie kann ich das EKEG-Ris