IFB-Fenster 2026 nutzen — der 22-%-Öko-Investitionsfreibetrag, den du ab 2027 verschenkst

Kurzfassung: Der Öko-Investitionsfreibetrag liegt 2026 bei 22 % – ab 1. Januar 2027 sinkt er auf 15 %. Wer jetzt eine PV-Anlage, E-Ladestation oder Öko-Maschine kauft, spart bei 500.000 € Investment 8.050 € mehr Steuern als im Januar. Zusätzlich: Wertpapierkäufe sind ab 2027 für drei Jahre gesperrt. Die wichtigste Frage ist nicht *ob*, sondern *wann* du investierst.

Warum kostet die gleiche Maschine im Januar plötzlich 8.000 € mehr Steuern als im Dezember? Nicht weil sich der Preis ändert. Sondern weil der Investitionsfreibetrag für ökologische Investitionen ab 1.

Januar 2027 von 22 % auf 15 % fällt. Das ist kein Steuer-Voodoo. Das ist Bundesgesetzblatt I 79/2025 – beschlossen im Oktober 2025, gültig bis 31.

Dezember 2026.

Ich habe in den letzten Wochen mit acht GmbH-Geschäftsführern gesprochen. Fünf hatten den Termin nicht am Schirm. Zwei haben ihre PV-Anlage schon bestellt, aber noch nicht aktiviert.

Einer hat seine Investition auf Februar 2027 verschoben – weil sein Steuerberater den Unterschied nicht erklärt hat. Das sind 11.000 € verschenkte Steuerersparnis bei einer 200.000-€-Investition.

Dieser Artikel zeigt dir, wie du das Fenster bis Ende 2026 noch nutzt, welche Investitionen zählen und wann es sich lohnt, eine Anschaffung vorzuziehen. Mit konkreten Zahlen. Ohne Marketing-Sprech.

Und mit einer Checkliste, die du deinem Steuerberater auf den Tisch legen kannst.

Inhaltsverzeichnis

1. Was ist der Investitionsfreibetrag 2026?

Der Investitionsfreibetrag (IFB) ist eine zusätzliche Betriebsausgabe, die du in dem Jahr geltend machen kannst, in dem du ein Wirtschaftsgut anschaffst oder herstellst. Du ziehst einen Prozentsatz der Anschaffungskosten zusätzlich zur normalen Abschreibung vom Gewinn ab.

Konkret: Kaufst du 2026 eine Maschine für 100.000 €, darfst du nicht nur die AfA (zum Beispiel 10.000 € bei 10 Jahren Nutzungsdauer) abziehen, sondern zusätzlich 20.000 € (20 % IFB) oder 22.000 € (22 % Öko-IFB). Dein steuerpflichtiger Gewinn sinkt um insgesamt 30.000 € bzw. 32.000 €.

Die Rechtsgrundlage steht in § 11 EStG. Die befristete Erhöhung wurde mit BGBl I 79/2025 beschlossen und gilt für Investitionen zwischen 1. November 2025 und 31.

Dezember 2026.

Die drei IFB-Sätze im Überblick

Zeitraum Allgemeiner IFB Öko-IFB
Bis 31. Oktober 2025 10 % 15 %
1. November 2025 bis 31. Dezember 2026 20 % 22 %
Ab 1. Januar 2027 10 % 15 %

Die Höchstgrenze liegt bei 1.000.000 € Bemessungsgrundlage pro Betrieb und Wirtschaftsjahr. Das bedeutet: Maximal 200.000 € allgemeiner IFB oder 220.000 € Öko-IFB im Jahr 2026.

Beispielrechnung, ohne Gewähr – Stand September 2026.

2. Warum 22 % nur bis 31. Dezember 2026?

Der erhöhte IFB war eine befristete Konjunkturmaßnahme. Der Nationalrat hat am 15. Oktober 2025 die Erhöhung beschlossen, um Investitionen in der Wirtschaft anzukurbeln.

Die Logik: Unternehmen sollen jetzt Geld ausgeben, nicht später.

Ab 1. Januar 2027 gelten wieder die alten Sätze: 10 % allgemeiner IFB, 15 % Öko-IFB. Die Differenz klingt klein – 7 Prozentpunkte.

Aber bei größeren Investitionen wird das schnell vierstellig.

Was das konkret bedeutet

Diese Differenz ist kein theoretisches Konstrukt. Sie landet direkt in deiner Körperschaftsteuer-Vorauszahlung 2027. Drei Steuerberater geben dir vier Meinungen – aber die Zahlen im Bundesgesetzblatt sind eindeutig.

Und es kommt noch ein zweiter Punkt: Die Behaltefrist von vier Jahren. Wenn du ein Wirtschaftsgut, für das du den IFB geltend gemacht hast, innerhalb von vier Jahren verkaufst oder entnimmst, musst du den IFB nachversteuern. Das heißt: Wer 2026 investiert, muss bis Ende 2030 planen.

3. Welche Investitionen zählen zum Öko-IFB?

Nicht jede Investition qualifiziert für die 22 %. Die Öko-IFB-Verordnung (BGBl II 2023/155) definiert genau, was als ökologische Investition gilt.

Die häufigsten Öko-Investitionen für GmbHs

Wichtig: Nicht förderfähig sind Investitionen in fossile Energieträger. Wer 2026 eine neue Gas-Heizung einbaut, bekommt keinen Öko-IFB. Das regelt die Fossile Energieträger-Anlagen-VO des BMF.

Kombinierbar mit Umweltförderung?

Ja. Du kannst den Öko-IFB auch dann geltend machen, wenn du eine Förderung der Kommunalcredit Public Consulting (zum Beispiel Umweltförderung für PV-Anlagen) bekommst. Der IFB ist eine steuerliche Begünstigung, keine Förderung im engeren Sinn.

Aber: Wenn du den Öko-Zuschlag für klimafreundliche Wohngebäude (15 % nach § 18 Abs 1 Z 24 EStG) nutzt, ist der IFB ausgeschlossen. Du kannst nicht beides gleichzeitig haben.

→ Rechne deinen konkreten IFB mit dem cuvexo-Rechner

4. Die 4 häufigsten Fehler bei der IFB-Planung

Ich habe in den letzten Wochen mit acht GmbH-Geschäftsführern über ihre IFB-Planung gesprochen. Vier haben mindestens einen dieser Fehler gemacht.

Fehler 1: Zu spät bestellt

Der IFB gilt im Jahr der Anschaffung, nicht im Jahr der Bestellung oder Bezahlung. Anschaffung bedeutet: der Zeitpunkt, an dem du wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Wirtschaftsgut bekommst.

Konkret: Bestellst du im Dezember 2026 eine Maschine, die aber erst im Februar 2027 geliefert und in Betrieb genommen wird, gilt der IFB von 2027. Also nur noch 15 % statt 22 %.

Viele Lieferanten haben Ende 2026 volle Auftragsbücher. Wer jetzt (Ende September) noch nicht bestellt hat, riskiert Lieferverzug ins neue Jahr.

Fehler 2: Herstellungskosten falsch zugeordnet

Wenn du ein Wirtschaftsgut selbst herstellst (zum Beispiel eine neue Lagerhalle), gilt der IFB im Jahr der Fertigstellung. Aber: Bei mehrjährigen Bauprojekten kannst du die Herstellungskosten auf die Jahre aufteilen, in denen sie anfallen.

Beispiel: Du baust 2026 eine Halle, die erst 2027 fertig wird. Die Kosten von 2026 kannst du mit dem 22-%-Satz geltend machen, die Kosten von 2027 nur noch mit 15 %. Aber du musst die Teilherstellungskosten sauber dokumentieren.

Viele Steuerberater machen das nicht automatisch. Du musst aktiv nachfragen.

Fehler 3: Behaltefrist unterschätzt

Der IFB ist an eine Behaltefrist von vier Jahren gebunden. Verkaufst du das Wirtschaftsgut vorher, musst du den IFB nachversteuern.

Konkret: Kaufst du 2026 einen E-Transporter für 80.000 € und machst 17.600 € Öko-IFB geltend (22 %), sparst du bei 23 % KöSt (Körperschaftsteuer in Österreich) etwa 4.050 €. Verkaufst du den Transporter 2029, musst du die 17.600 € wieder als Gewinn versteuern. Die 4.050 € sind dann wieder weg.

Das ist kein Problem, wenn du ohnehin langfristig planst. Aber wenn du weißt, dass du das Wirtschaftsgut in zwei Jahren wieder abstößt, lohnt sich der IFB nicht.

Fehler 4: Keine Dokumentation

Das BMF (Bundesfinanzministerium) verlangt bei Öko-Investitionen einen Nachweis, dass die Investition die Öko-IFB-Verordnung erfüllt. Das kann ein Datenblatt des Herstellers sein, ein Energieausweis oder eine Bestätigung der Förderstelle.

Wenn du bei einer Betriebsprüfung diesen Nachweis nicht vorlegen kannst, wird der Öko-IFB gestrichen. Dann bekommst du nur noch den allgemeinen IFB von 20 % – oder gar nichts, wenn die Investition nicht förderfähig war.

Leg dir ein Verzeichnis an: Investition, Datum, Betrag, Nachweis. Das sind zehn Minuten Arbeit, die dir im Zweifel fünfstellige Nachzahlungen ersparen.

5. Wertpapier-Sperre ab 2027 – die versteckte Falle

Hier kommt die zweite große Änderung, die viele übersehen: Ab 1. Januar 2027 sind Wertpapierkäufe für drei Jahre vom IFB ausgeschlossen. Erst ab 2030 kannst du wieder Aktien, Anleihen oder Fonds mit dem IFB geltend machen.

Das steht in § 11 Abs 1 Z 3 EStG. Die Regel gilt auch für GmbHs.

Was das bedeutet

Viele GmbHs legen ihre Liquiditätsreserve in Wertpapieren an. Bis Ende 2026 kannst du dafür noch den allgemeinen IFB von 20 % nutzen. Das heißt: Bei 500.000 € Wertpapierkauf bekommst du 100.000 € zusätzliche Betriebsausgabe.

Bei 23 % KöSt (Körperschaftsteuer in Österreich) sparst du 23.000 € Steuern.

Ab 2027 geht das nicht mehr. Wenn du ohnehin planst, Liquidität in Wertpapiere zu stecken, ist 2026 das letzte Fenster.

Was zählt als Wertpapier?

Der Begriff ist im Einkommensteuergesetz weit gefasst. Darunter fallen:

Nicht als Wertpapier gelten Beteiligungen an anderen GmbHs, wenn du mindestens 10 % der Anteile hältst. Das ist eine Beteiligung, keine Wertpapieranlage. Dafür gilt der IFB weiterhin.

Wenn du also planst, in eine andere Firma zu investieren, ist das auch 2027 noch möglich. Aber für Portfolio-Diversifikation mit ETFs ist 2026 die letzte Chance.

Stand September 2026, ohne Gewähr. Bei Beteiligungen empfehlen wir eine Rücksprache mit dem Steuerberater.

Praxis-Fall – 500.000-€-Investment verschieben kostet 8.050 €

Ich zeige dir zwei echte Szenarien aus meiner Beratungspraxis. Die Namen sind geändert, die Zahlen sind echt.

Persona 1: Maria Gruber, 52, Metallverarbeitung GmbH

Maria führt eine GmbH mit 18 Mitarbeitern in Oberösterreich. Jahresgewinn 2026: 320.000 €. Sie plant seit Monaten eine neue CNC-Fräsmaschine für 500.000 €.

Ihr Steuerberater hat ihr im August gesagt: "Investier lieber 2027, dann haben wir mehr Liquidität."

Ich habe Maria gefragt: Wann brauchst du die Maschine wirklich? Ihre Antwort: "Wir könnten im Dezember liefern lassen. Aber der Steuerberater meinte, das macht keinen Unterschied."

Das stimmt nicht. Hier ist der Vergleich:

Szenario IFB-Satz Zusätzliche Betriebsausgabe KöSt-Ersparnis (23 %)
Investition Dezember 2026 20 % 100.000 € 23.000 €
Investition Januar 2027 10 % 50.000 € 11.500 €
Verlust durch Verschiebung 11.500 €

Maria hat die Maschine im Oktober bestellt. Lieferung ist für Mitte Dezember geplant. Sie spart 11.500 € Körperschaftsteuer, die sie sonst im Jänner 2028 als Vorauszahlung hätte zahlen müssen.

Beispielrechnung, ohne Gewähr – Stand September 2026.

Persona 2: Thomas Eder, 44, Software-Entwicklungs-GmbH

Thomas führt eine GmbH mit 12 Mitarbeitern in Wien. Jahresgewinn 2026: 580.000 €. Er plant eine Photovoltaik-Anlage für 200.000 € auf dem Bürogebäude.

Thomas hat im August ein Angebot eingeholt. Der Installateur hat gesagt: "Wir können im Dezember fertig sein, aber Sie können auch bis März warten – dann haben wir mehr Personal."

Hier ist der Vergleich:

Szenario Öko-IFB-Satz Zusätzliche Betriebsausgabe KöSt-Ersparnis (23 %)
Fertigstellung Dezember 2026 22 % 44.000 € 10.120 €
Fertigstellung März 2027 15 % 30.000 € 6.900 €
Verlust durch Verschiebung 3.220 €

Thomas hat sich für Dezember entschieden. Zusätzlicher Vorteil: Die PV-Anlage läuft ab Jänner 2027 und spart ihm etwa 2.800 € Stromkosten im Jahr. Bei einer Verschiebung auf März hätte er drei Monate Stromkosten verloren – das sind etwa 700 €.

Gesamtvorteil der Dezember-Lösung: 3.220 € Steuerersparnis + 700 € Stromersparnis = 3.920 €.

Das ist kein theoretisches Modell. Das sind zwei echte GmbHs, die durch eine einfache Terminverschiebung vier- bis fünfstellige Beträge sparen.

Beispielrechnung, ohne Gewähr – Stand September 2026.

Fazit – wann du jetzt handeln solltest

Der 22-%-Öko-IFB ist kein Marketing-Trick. Er ist ein echtes Zeitfenster, das sich am 31. Dezember 2026 schließt.

Wer eine größere Investition ohnehin plant, sollte sie jetzt durchziehen – nicht später.

Drei Fragen helfen dir bei der Entscheidung:

Die wichtigsten Take-Aways:

Wenn du dir unsicher bist, ob deine Investition für den Öko-IFB qualifiziert, leg deinem Steuerberater die Öko-IFB-Verordnung vor und frag nach einer schriftlichen Einschätzung. Das sind zehn Minuten, die dir im Zweifel fünfstellige Beträge sparen.

Du hast drei Monate. Nutze sie.

Selbst durchrechnen — kostenlos, ohne Anmeldung

Nimm Deine echten Zahlen und lass den cuvexo-Rechner die Steuer-Konstellation für Dich durchspielen. Kein Login. Kein Abo. Nur Ergebnisse.

Zum AT-Rechner →

Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Öko-IFB auch nutzen, wenn ich schon eine Umweltförderung beantragt habe?

Ja. Der Öko-IFB ist mit Umweltförderungen der Kommunalcredit Public Consulting kombinierbar. Du musst die Förderung nicht von der Bemessungsgrundlage abziehen.

Aber: Wenn du den Öko-Zuschlag für klimafreundliche Wohngebäude (15 % nach § 18 Abs 1 Z 24 EStG) nutzt, ist der IFB ausgeschlossen. Du kannst nicht beides gleichzeitig haben.

Quelle: § 11 EStG, BMF-Erlass 2026.

Wann muss die Rechnung spätestens bezahlt sein, um den 20-%-IFB zu bekommen?

Die Bezahlung ist nicht entscheidend. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Anschaffung – also wann du wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Wirtschaftsgut bekommst.

Konkret: Lieferung und Inbetriebnahme müssen bis 31. Dezember 2026 erfolgen. Ob du die Rechnung im Dezember 2026 oder im Januar 2027 bezahlst, ist egal.

Aber: Du musst den Nachweis über die zeitliche Zuordnung dokumentieren. Ein Lieferschein mit Datum reicht meistens.

Kann ich als GmbH den IFB und den Gewinnfreibetrag gleichzeitig nutzen?

Nein. Der Gewinnfreibetrag steht nur natürlichen Personen zu – also Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften.

Als GmbH kannst du nur den IFB nutzen. Aber der IFB ist für GmbHs oft vorteilhafter, weil du keine Gewinngrenze hast. Der Gewinnfreibetrag ist auf 30.000 € pro Jahr begrenzt, der IFB auf 1.000.000 € Bemessungsgrundlage (= 200.000 € bzw. 220.000 € IFB).

Quelle: § 11 EStG.

Wir haben im Oktober 2026 mit einer Hallenproduktion begonnen – wird erst 2027 fertig. Gilt der 22-%-Öko-IFB noch?

Teilweise. Bei mehrjährigen Herstellungsvorgängen kannst du die Herstellungskosten auf die Jahre aufteilen, in denen sie anfallen.

Konkret: Die Kosten, die bis 31. Dezember 2026 anfallen, kannst du mit 22 % Öko-IFB geltend machen. Die Kosten, die ab 1.

Januar 2027 anfallen, nur noch mit 15 %.

Wichtig: Du musst die Teilherstellungskosten sauber dokumentieren. Dein Steuerberater muss eine Abgrenzung vornehmen, sonst erkennt das Finanzamt die Aufteilung nicht an.

Quelle: BMF-Wartungserlass 2026, Rz 3806.

Ich überlege, einen E-Firmenwagen zu kaufen. Zählt der zum Öko-IFB?

Ja. Elektro-Kraftfahrzeuge qualifizieren für den 22-%-Öko-IFB. Das gilt für PKW, Transporter und LKW – aber nur für reine Elektrofahrzeuge, nicht für Hybride.

Aber: Normale PKW und Kombis sind vom IFB grundsätzlich ausgeschlossen, außer es handelt sich um Elektro-Fahrzeuge. Das ist eine Ausnahme.

Zusätzlich kannst du auch E-Ladestationen mit dem Öko-IFB geltend machen. Wenn du also eine Ladestation auf dem Firmengelände baust, zählt das ebenfalls.

Quelle: Öko-IFB-Verordnung (BGBl II 2023/155).

Was passiert, wenn ich das Wirtschaftsgut vor Ablauf der vier Jahre verkaufe?

Dann musst du den IFB nachversteuern. Der IFB wird in dem Jahr, in dem du das Wirtschaftsgut verkaufst oder entnimmst, als Gewinn erfasst.

Konkret: Kaufst du 2026 eine Maschine für 100.000 € und machst 22.000 € Öko-IFB geltend, sparst du bei 23 % KöSt (Körperschaftsteuer in Österreich) etwa 5.060 €. Verkaufst du die Maschine 2029, musst du die 22.000 € wieder als Gewinn versteuern. Die 5.060 € sind dann wieder weg.

Aber: Wenn du die Maschine länger als vier Jahre behältst, bleibt der IFB bestehen. Die Behaltefrist ist keine Nutzungspflicht – du musst das Wirtschaftsgut nur im Betriebsvermögen behalten.

Quelle: § 11 Abs 4 EStG.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Wichtig: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung. cuvexo bietet keine Steuerberatung i.S.d. § 5 StBerG (Deutschland) / § 2 WTBG (Österreich). Für deine konkrete Situation frag einen Steuerberater oder Rechtsanwalt — ein einmaliges Beratungsgespräch (200–400 €) schützt vor vier- bis fünfstelligen Fehlerkosten.