Direktversicherung für GmbH-GF — wer die Doppelverbeitragung nicht kennt, verschenkt 3.408 € im Jahr
Warum zahlen drei von vier GmbH-Geschäftsführern keine Direktversicherung, obwohl sie bis zu 8.112 € steuerfrei einzahlen könnten? Weil niemand ihnen die Doppelverbeitragung in der Rentenphase erklärt hat. Ich höre das fast wöchentlich in Beratungsgesprächen: "Mein Steuerberater hat mir die Direktversicherung empfohlen, aber nicht erwähnt, dass ich später auf jeden Euro Betriebsrente volle Krankenkassenbeiträge zahle." Das ist kein Beratungsfehler — es ist schlicht Unwissen.
Und es kostet dich über 30 Jahre gerechnet einen fünfstelligen Betrag.
Die Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG ist ein steuerlich privilegierter Durchlauferhitzer: Heute sparst du Steuern und Sozialabgaben, später holst du das Geld als Rente raus — und zahlst nachgelagert Steuern plus Kranken- und Pflegeversicherung. Das Prinzip heißt nachgelagerte Besteuerung. Klingt fair, oder?
Ist es aber nur, wenn du in der Rentenphase einen niedrigeren Steuersatz hast als heute. Und wenn du nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bist. Denn dort gilt: 18,2 % KV/PV-Beiträge auf jeden Cent Betriebsrente, die über 197,75 € monatlich liegt.
In diesem Artikel rechne ich dir vor, wann sich die Direktversicherung für GmbH-Geschäftsführer lohnt, wann nicht — und warum beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer eine schriftliche Vereinbarung vor Arbeitsbeginn brauchen, sonst wird aus der Altersvorsorge eine verdeckte Gewinnausschüttung mit Nachversteuerung.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Die Grundlagen — § 3 Nr. 63 EStG für GmbH-GF
- 2. Die zwei Freibeträge — 8.112 € steuerfrei, 4.056 € SV-frei
- 3. Beherrschender GGF — vGA-Risiko und Fremdvergleich
- 4. Doppelverbeitragung — 18,2 % KV/PV in der Rentenphase
- 5. Direktversicherung vs. Pensionszusage — der Vergleich
- Praxis-Fall — Max Müller, 42, GGF mit 120k Gehalt
- Fazit — für wen sich die Direktversicherung lohnt
- Häufige Fragen (FAQ)
- Quellen & Rechtsgrundlagen
Praxis-Fall
Fazit — für wen sich die Direktversicherung wirklich lohnt
Die Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG ist kein Selbstläufer. Sie ist ein steuerlich privilegierter Sparvertrag mit Versicherungsmantel, und ob er sich lohnt, hängt von vier Faktoren ab:
- Deine heutige Steuerbelastung — je höher, desto mehr sparst du heute
- Deine zukünftige Steuerbelastung — je niedriger in der Rente, desto besser
- Deine Krankenversicherung in der Rente — GKV (gesetzliche Krankenversicherung) = 18,2 % Abzug, PKV (private Krankenversicherung) = 0 % Abzug
- Was du mit der Steuerersparnis machst — ansparen oder verkonsumieren
Die wichtigsten Take-Aways:
- Nicht beherrschende GmbH-GF (sozialversicherungspflichtig) profitieren am meisten: 8.112 € steuerfrei + 4.056 € SV-frei = bis zu 3.400 € Ersparnis pro Jahr.
- Beherrschende GmbH-GF (sozialversicherungsfrei) sparen nur Steuern, keine SV-Beiträge. Für sie ist die Pensionszusage oft die stärkere Alternative (unbegrenzte Einzahlung, höhere Rückstellung).
- GKV-Versicherte zahlen in der Rente 18,2 % KV/PV auf jede Betriebsrente über 197,75 € monatlich. Das frisst 15-30 % der Nettorendite.
- PKV-Versicherte zahlen keine KV/PV auf die Betriebsrente. Für sie ist die Direktversicherung deutlich attraktiver.
- Die Steuerersparnis muss reinvestiert werden — sonst ist die Direktversicherung ein Nullsummenspiel. Wenn du die 4.000 € Ersparnis jährlich in einen ETF steckst (5 % p.a.), hast du nach 25 Jahren ein Zusatzkapital von ca. 200.000 €.
Meine persönliche Meinung: Die Direktversicherung ist für GmbH-GF kein Muss, aber ein sinnvoller Baustein, wenn du die Zahlen verstehst und die Doppelverbeitragung einkalkulierst. Für beherrschende GGF mit hohem Gehalt (150.000 € +) ist die Kombination Direktversicherung (8.112 €) + Pensionszusage (unbegrenzt) oft die steuerlich stärkste Lösung.
Wenn du unsicher bist, rechne deinen konkreten Fall mit einem Steuerberater durch, oder nutze den cuvexo-Rechner, um die Zahlen selbst zu simulieren. Die Direktversicherung ist kein Hexenwerk, aber sie ist auch kein Selbstläufer. Wer sie blind abschließt, verschenkt Geld.
Wer sie durchrechnet, spart 3.000-5.000 € im Jahr.
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Kann ich als beherrschender GmbH-GF eine Direktversicherung abschließen?
Ja, grundsätzlich kann jeder GmbH-Geschäftsführer eine Direktversicherung abschließen, auch beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) mit mehr als 50 % Anteilen. Wichtig ist aber: Die Zusage muss vor Arbeitsbeginn (oder vor erster Beitragszahlung) schriftlich vereinbart werden, sonst droht verdeckte Gewinnausschüttung (vGA (verdeckte Gewinnausschüttung, wenn das Finanzamt einen Teil deines Gehalts als versteckte Dividende behandelt)).
Du brauchst einen Gesellschafterbeschluss (bei Einpersonen-GmbH: Beschluss im Alleingang, protokolliert) und eine Vertragsklausel im Geschäftsführervertrag, die die Direktversicherung als Gehaltsbestandteil regelt. Die Höhe muss fremdüblich sein. Faustregel: bis 20 % des Bruttogehalts sind meist unproblematisch.
Wenn du diese Punkte beachtest, ist die Direktversicherung für beherrschende GGF steuerlich genauso privilegiert wie für normale Arbeitnehmer: bis 8.112 € jährlich steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG). Die SV-Freiheit (4.056 € jährlich) greift allerdings nicht, weil beherrschende GGF ohnehin sozialversicherungsfrei sind.
Wie hoch ist die Doppelverbeitragung in der gesetzlichen Krankenversicherung wirklich?
Als Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zahlst du auf jede Betriebsrente aus der Direktversicherung:
- Krankenversicherung: 14,6 % (allgemeiner Beitragssatz) + ca. 1,2-1,7 % Zusatzbeitrag (kassenindividuell) = ca. 15,8-16,3 %
- Pflegeversicherung: 3,6 % (mit Kindern) oder 4,2 % (ohne Kinder)
- Gesamt: 18,2-19,4 % auf jede Auszahlung
Es gibt einen Freibetrag von 197,75 € monatlich (§ 226 Abs. 2 SGB V), aber der gilt nur für die Krankenversicherung, nicht für die Pflegeversicherung. Dort ist 197,75 € eine Freigrenze (nicht Freibetrag): Überschreitest du sie, wird die gesamte Betriebsrente verbeitragt.
Beispiel: Bei 500 € monatlicher Betriebsrente zahlst du ca. 66 € KV/PV-Beiträge (18,2 % effektiv). Auf 30 Jahre Rentenbezug sind das ca. 23.760 €, oder 15-20 % deines gesamten Kapitals.
Wenn du privat krankenversichert (PKV (private Krankenversicherung)) bleibst, zahlst du keine KV/PV-Beiträge auf die Betriebsrente. Das ist der größte Vorteil der PKV in der Rentenphase.
Was ist besser: Direktversicherung oder Pensionszusage?
Das hängt von deiner Situation ab:
Direktversicherung ist besser für:
- Nicht beherrschende GmbH-GF (sozialversicherungspflichtig) — du sparst zusätzlich SV-Beiträge (bis 4.056 € jährlich SV-frei)
- GmbH-GF mit niedrigem bis mittlerem Gehalt (bis 100.000 € p.a.) — die 8.112 €-Grenze reicht aus
- GmbH-GF, die eine einfache, externe Lösung wollen (keine Bilanzierung, kein PSVaG-Beitrag)
Pensionszusage ist besser für:
- Beherrschende GmbH-GF (sozialversicherungsfrei) mit hohem Gehalt (150.000 € +) — die 8.112 €-Grenze ist zu niedrig
- GmbH-GF, die flexibel bleiben wollen (Pensionszusage kann jährlich angepasst werden, Direktversicherung nicht)
- GmbH-GF, die höhere Steuerstundung wollen (Pensionsrückstellung mindert Gewinn, spart KSt (Körperschaftsteuer) + GewSt (Gewerbesteuer))
In der Praxis kombinieren viele GmbH-GF beide Modelle: 8.112 € Direktversicherung (weil steuerfrei + einfach) + Pensionszusage für alles darüber (weil unbegrenzt + flexibel).
Wenn du dir unsicher bist, lass einen Steuerberater beide Varianten durchrechnen, die Unterschiede können 10.000-30.000 € über die Laufzeit ausmachen.
Kann ich die Direktversicherung vorzeitig kündigen oder beitragsfrei stellen?
Ja, du kannst die Direktversicherung jederzeit beitragsfrei stellen (keine weiteren Einzahlungen, aber Vertrag läuft weiter bis Rentenbeginn). Das ist sinnvoll, wenn dein Gehalt sinkt oder die GmbH in Schwierigkeiten gerät.
Eine Kündigung ist ebenfalls möglich, aber meistens finanziell ungünstig: Du bekommst nur den Rückkaufswert (= eingezahlte Beiträge abzüglich Abschlusskosten, Verwaltungskosten, ggf. Stornoabschlag). In den ersten 5-10 Jahren liegt der Rückkaufswert oft 20-40 % unter den eingezahlten Beiträgen.
Wichtig: Wenn du kündigst und dir das Kapital auszahlen lässt, musst du die Auszahlung voll versteuern (§ 22 Nr. 5 EStG), mit deinem persönlichen Steuersatz. Du verlierst also die Steuerfreiheit der Einzahlungsphase nicht (die ist ja schon durch), aber du zahlst in der Auszahlungsphase Steuern.
Als beherrschender GmbH-GF musst du außerdem aufpassen: Wenn du die Direktversicherung kündigst und dir das Geld privat auszahlen lässt, kann das Finanzamt das als vGA (verdeckte Gewinnausschüttung, wenn das Finanzamt einen Teil deines Gehalts als versteckte Dividende behandelt) werten (Rückgängigmachung der ursprünglichen Zusage = nachträgliche Gehaltserhöhung). Lass eine Kündigung vorher steuerlich prüfen.
Besser als Kündigung: Beitragsfrei stellen und den Vertrag bis zur Rente laufen lassen. Dann bekommst du wenigstens die Verzinsung mit.
Muss die GmbH einen Arbeitgeberzuschuss zur Direktversicherung zahlen?
Ja, seit 2022 ist der Arbeitgeberzuschuss Pflicht (§ 1a Abs. 1a BetrAVG), aber nur bei Entgeltumwandlung (du verzichtest auf Gehalt zugunsten der Direktversicherung).
Die GmbH muss dir 15 % des umgewandelten Entgelts als Zuschuss zahlen, soweit sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart.
Beispiel: Du wandelst 338 € monatlich um (= 4.056 € jährlich, SV-frei nach § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV). Die GmbH spart ca. 20 % SV-Beiträge = 67,60 € monatlich. Davon 15 % = 10,14 € Zuschuss pro Monat (121,68 € jährlich).
Wichtig: Der Zuschuss zählt mit zur steuerfreien Grenze (8.112 € jährlich). Wenn die GmbH dir 676 € monatlich zahlt + 15 % Zuschuss (101,40 € monatlich), überschreitest du die Grenze, der übersteigende Teil wird lohnsteuerpflichtig.
Als beherrschender GmbH-GF (sozialversicherungsfrei) spart die GmbH keine SV-Beiträge, also ist der Arbeitgeberzuschuss nicht verpflichtend. Du kannst ihn trotzdem vereinbaren (als freiwillige Zusatzleistung), musst aber auf Fremdüblichkeit achten (vGA-Risiko).
Zahle ich auf die Direktversicherung auch Steuern, wenn ich privat krankenversichert bin?
Ja, die Einkommensteuer zahlst du immer, egal ob GKV (gesetzliche Krankenversicherung) oder PKV (private Krankenversicherung). Die Auszahlung aus der Direktversicherung (Rente oder Kapitalabfindung) ist nachgelagert steuerpflichtig nach § 22 Nr. 5 EStG. Du versteuerst sie mit deinem persönlichen Steuersatz in der Rentenphase.
Der Unterschied zwischen GKV und PKV liegt bei den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen:
- GKV: Du zahlst 18,2 % KV/PV-Beiträge auf jede Betriebsrente über 197,75 € monatlich (§ 229 SGB V).
- PKV: Du zahlst keine zusätzlichen KV-Beiträge auf die Betriebsrente. Dein PKV-Beitrag bleibt gleich (abzüglich Zuschuss der Rentenversicherung).
Beispiel: 500 € monatliche Betriebsrente, Steuersatz in Rente 15 %.
- GKV: Steuer 75 € + KV/PV 66 € = 141 € Abzug → Netto 359 €
- PKV: Steuer 75 € + KV/PV 0 € = 75 € Abzug → Netto 425 €
Auf 30 Jahre Rentenbezug sind das ca. 23.760 € Unterschied zugunsten der PKV. Das ist einer der größten Vorteile der PKV in der Rentenphase, und wird in Beratungsgesprächen fast nie erwähnt.