Investitionsabzugsbetrag § 7g EStG 2026 — so reduzierst du den GmbH-Gewinn vor Jahresende
Es ist Oktober. Dein Steuerberater ruft an: "Gewinn 2026 liegt bei 180.000 €. Wenn wir nichts machen, zahlst du 53.685 € an den Staat.
Hast du für 2027 größere Anschaffungen geplant?"
Du überlegst. Eine neue Produktionsmaschine steht ohnehin auf der Liste. Kostet 100.000 €.
Kommt im Februar 2027.
"Dann bilden wir einen Investitionsabzugsbetrag. Du ziehst 50.000 € vom Gewinn 2026 ab, und zahlst 14.913 € weniger Steuern. Jetzt."
Klingt nach Steuer-Voodoo. Ist aber § 7g EStG, einer der wenigen echten Liquiditätshebel, die das Steuergesetz dir schenkt. Vorausgesetzt, du investierst wirklich.
Tust du es nicht, wird es teuer.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Die Grundlagen — was ist der Investitionsabzugsbetrag?
- 2. Voraussetzungen — wann darfst du den IAB bilden?
- 3. Wie viel kannst du abziehen — und wie viel sparst du wirklich?
- 4. Der konkrete Steuereffekt bei der GmbH — KSt + GewSt
- 5. Die Investition — was passiert im Jahr des Kaufs?
- 6. Rückgängigmachung — wenn die Investition platzt
- 7. Praxis-Fall — wie es bei einer echten GmbH aussieht
- Fazit — was du jetzt mitnehmen solltest
1. Die Grundlagen — was ist der Investitionsabzugsbetrag?
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist eine steuerliche Rücklage. Du darfst bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten einer geplanten Investition schon heute vom Gewinn abziehen, ohne das Geld ausgegeben zu haben.
Das Ziel: Liquidität schaffen für Unternehmen, die investieren wollen. Die Rechtsgrundlage: § 7g EStG.
Der IAB ist keine Subvention. Du verschiebst Steuern, du erlässt sie dir nicht. Das Finanzamt gibt dir einen zinslosen Kredit, den du zurückzahlst, sobald du investierst.
Oder den du zurückzahlen musst, wenn du nicht investierst. Mit Zinsen.
2. Voraussetzungen — wann darfst du den IAB bilden?
Der IAB ist nicht für jeden. Es gibt vier harte Voraussetzungen:
- Gewinngrenze: Dein steuerlicher Gewinn darf 200.000 € nicht übersteigen. Maßgeblich ist der Gewinn nach allen außerbilanziellen Korrekturen — inklusive der nach § 4 Abs. 5b EStG hinzuzurechnenden Gewerbesteuer (Quelle: BFH-Urteil vom 01.10.2025, Az. X R 16, 17/23).
- Wirtschaftsgut: Nur bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Keine Immobilien, keine GWG unter 800 €, keine Software-Lizenzen (außer Trivialprogramme). Maschinen, Fahrzeuge, Büroausstattung sind ok.
- Betriebliche Nutzung: Mindestens 90 % betriebliche Nutzung. Ein Firmen-BMW, den du am Wochenende privat fährst, geht nicht.
- Investitionsfrist: Du musst innerhalb von 3 Jahren ab Bildung des IAB investieren. Bildest du den IAB 2026, hast du bis 31.12.2029 Zeit.
Die Gewinngrenze ist die größte Hürde. Bei 200.001 € Gewinn ist der IAB komplett tabu, nicht anteilig, sondern ganz. Wenn du knapp drüber liegst, rechne genau nach.
3. Wie viel kannst du abziehen — und wie viel sparst du wirklich?
Du darfst 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten abziehen. Der Höchstbetrag pro Betrieb: 200.000 € (§ 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG).
Das heißt: Planst du eine Investition von 400.000 €, kannst du 200.000 € abziehen. Planst du 80.000 €, kannst du 40.000 € abziehen.
Wichtig: Der IAB ist außerbilanziell. In deiner Handelsbilanz steht er nicht. Du trägst ihn in der Steuererklärung Anlage EÜR oder Anlage G ein.
Bei einer GmbH sparst du durch den IAB:
- Körperschaftsteuer (KSt (Körperschaftsteuer)): 15 % + Solidaritätszuschlag 5,5 % = 15,825 %
- Gewerbesteuer (GewSt (Gewerbesteuer)): Je nach Hebesatz deiner Gemeinde. Bei 400 % Hebesatz: ca. 14 % (Steuermesszahl 3,5 % × 400 %)
Zusammen: ca. 29,8 % Steuerlast auf den Gewinn. Bei 50.000 € IAB sparst du also 14.913 €, in dem Jahr, in dem du den IAB bildest.
4. Der konkrete Steuereffekt bei der GmbH — KSt + GewSt
Schauen wir uns an, wie der IAB bei einer GmbH wirkt. Ausgangslage:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gewinn 2026 (vor IAB) | 180.000 € |
| Geplante Investition 2027 | 100.000 € |
| IAB 2026 (50 % von 100.000 €) | 50.000 € |
Jahr 2026. Bildung des IAB:
- Gewinn vor IAB: 180.000 €
- Außerbilanzieller Abzug IAB: – 50.000 €
- Gewinn nach IAB: 130.000 €
Steuerersparnis:
- KSt-Ersparnis: 50.000 × 15,825 % = 7.913 €
- GewSt-Ersparnis: 50.000 × 14 % = 7.000 €
- Gesamt-Liquiditätsvorteil 2026: 14.913 €
Du hast noch kein Geld ausgegeben. Aber 14.913 € weniger Steuern bezahlt. Das Geld bleibt in der Firma, und kann z.
B. für die Anzahlung der Maschine genutzt werden.
Beispielrechnung, ohne Gewähr. Stand 2026. Hebesatz 400 %, keine Freibeträge oder Verlustvorträge berücksichtigt.
5. Die Investition — was passiert im Jahr des Kaufs?
Februar 2027. Du kaufst die Maschine für 100.000 €. Jetzt passieren zwei Dinge:
- Hinzurechnung des IAB: Du musst die 50.000 € IAB außerbilanziell wieder hinzurechnen. Dein Gewinn 2027 erhöht sich um 50.000 €.
- Herabsetzung der Anschaffungskosten: Die Anschaffungskosten der Maschine werden um 50.000 € herabgesetzt. Statt 100.000 € stehen in der Bilanz nur noch 50.000 €.
Das klingt nach Nullsummenspiel. Ist es aber nicht, weil du jetzt die Sonderabschreibung nutzen kannst.
Für Investitionen ab 2024 erlaubt § 7g Abs. 5 und 6 EStG eine Sonderabschreibung von bis zu 40 % der (herabgesetzten) Anschaffungskosten, verteilt auf das Jahr der Anschaffung und die folgenden 4 Jahre.
Konkret:
- Herabgesetzte Anschaffungskosten: 50.000 €
- Normale AfA bei 10 Jahren Nutzungsdauer: 5.000 € pro Jahr
- Sonderabschreibung (z. B. voll im Jahr 2027): 40 % von 50.000 € = 20.000 €
- Gesamt-Abschreibung 2027: 5.000 + 20.000 = 25.000 €
Steuereffekt 2027:
- Hinzurechnung IAB: + 50.000 €
- Abschreibung: – 25.000 €
- Netto-Gewinnerhöhung: + 25.000 €
Du zahlst 2027 also Steuern auf 25.000 € mehr Gewinn, aber nicht auf die vollen 50.000 €. Die Sonderabschreibung federt die Hinzurechnung ab.
In den Folgejahren nutzt du die restliche Sonder-AfA (0-20.000 €, je nach Verteilung) und die normale AfA weiter, bis die Maschine abgeschrieben ist.
Fazit: Du verschiebst Steuern von 2026 nach 2027 und später. Die Sonderabschreibung verstärkt den Effekt. Mehr dazu: Jahresabschluss GmbH 2026 — die 7 Stellen, an denen GFs Geld lassen.
6. Rückgängigmachung — wenn die Investition platzt
Was passiert, wenn du nicht investierst? Oder wenn du die Maschine vor Ablauf von 3 Jahren wieder verkaufst?
Der IAB muss rückwirkend rückgängig gemacht werden. Das heißt:
- Der Gewinn des Jahres, in dem du den IAB gebildet hast, wird um den IAB erhöht.
- Du bekommst einen Änderungsbescheid für das Jahr 2026.
- Du musst die ersparten Steuern nachzahlen.
- Du zahlst Zinsen nach § 238 AO — 0,15 % pro Monat, ab 15 Monate nach Ablauf des Jahres 2026.
Ein Rechenbeispiel:
Du bildest 2023 einen IAB von 30.000 €. Du investierst nicht bis Ende 2026. Die Rückgängigmachung erfolgt im November 2026.
- Gewinn 2023 wird um 30.000 € erhöht
- Steuernachforderung (35 % durchschnittlich): 10.500 €
- Zinslauf: ab 1.4.2025 bis 1.11.2026 = 19 Monate
- Zinsen: 10.500 € × 0,15 % × 19 = 299 €
- Gesamt-Nachzahlung: 10.799 €
Die Zinsen klingen harmlos. Sind sie aber nicht, bei größeren IAB-Beträgen summieren sie sich schnell auf vierstellige Beträge.
Freiwillige Rückgängigmachung: Du darfst den IAB auch vor Ablauf der 3 Jahre freiwillig zurücknehmen, z. B. wenn du merkst, dass die Investition nicht kommt. Das verhindert, dass die Zinsuhr weiterläuft (Quelle: BMF-Schreiben vom 15.06.2022, BStBl I 2022, S. 945).
Beispielrechnung, ohne Gewähr. Stand 2026. Zinssatz § 238 AO: 0,15 % pro Monat.
7. Praxis-Fall — wie es bei einer echten GmbH aussieht
Schauen wir uns einen anonymisierten echten Fall an. Die Zahlen sind rund, aber nah an der Realität.
Ausgangslage:
- Metallverarbeitungs-GmbH, 25 Mitarbeiter
- Gewinn 2026 (vor IAB): 195.000 €
- Geplante Investition: CNC-Fräse für 240.000 € netto, Lieferung Q1 2027
- Hebesatz Gemeinde: 420 % (Bayern, Mittelstadt)
Schritt 1. IAB bilden:
- Maximal möglicher IAB: 50 % von 240.000 € = 120.000 €
- Tatsächlich gebildeter IAB: 120.000 € (unter Höchstbetrag 200.000 €)
- Gewinn nach IAB: 195.000 – 120.000 = 75.000 €
Steuerersparnis 2026:
- KSt: 120.000 × 15,825 % = 18.990 €
- GewSt (420 % Hebesatz = 14,7 %): 120.000 × 14,7 % = 17.640 €
- Gesamt: 36.630 €
Schritt 2. Investition März 2027:
- Tatsächliche Anschaffungskosten: 240.000 €
- Hinzurechnung IAB: + 120.000 €
- Herabsetzung Anschaffungskosten: 240.000 – 120.000 = 120.000 €
- Normale AfA (8 Jahre Nutzungsdauer): 15.000 € pro Jahr
- Sonderabschreibung 2027 (40 % von 120.000 €): 48.000 €
- Gesamt-Abschreibung 2027: 15.000 + 48.000 = 63.000 €
Steuereffekt 2027:
- Hinzurechnung: + 120.000 €
- Abschreibung: – 63.000 €
- Netto-Gewinnerhöhung: + 57.000 €
- Steuerlast auf 57.000 €: ca. 17.000 €
Bilanz über 2 Jahre:
- Steuerersparnis 2026: – 36.630 €
- Steuerlast 2027: + 17.000 €
- Netto-Liquiditätsvorteil: 19.630 €
Die GmbH hat 19.630 € mehr Liquidität im Zeitraum 2026-2027, ohne zusätzliche Kosten. Die restliche Steuerlast wird über die nächsten 7 Jahre durch die normale AfA weiter verteilt.
Der Geschäftsführer hat die 36.630 € Steuerersparnis 2026 als Anzahlung für die CNC-Fräse genutzt. Die Bank hat den Kredit entsprechend niedriger angesetzt.
Anonymisierte Falldarstellung, ohne Gewähr. Stand 2026. Hebesatz 420 %, keine weiteren Korrekturen berücksichtigt.
Fazit — was du jetzt mitnehmen solltest
Der Investitionsabzugsbetrag ist einer der stärksten Liquiditätshebel im deutschen Steuerrecht, wenn du ihn richtig nutzt.
Die Regeln sind klar: 50 % der geplanten Investition, maximal 200.000 €, nur bei Gewinn unter 200.000 €, nur für bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter, nur bei 90 % betrieblicher Nutzung, nur wenn du in 3 Jahren wirklich investierst.
Die Steuerersparnis ist unmittelbar: 14.913 € bei 50.000 € IAB, 36.630 € bei 120.000 € IAB. Die Sonderabschreibung verstärkt den Effekt im Investitionsjahr.
Die Falle ist die Rückgängigmachung: Investierst du nicht, zahlst du alles nach, mit Zinsen. Deshalb gilt: Bilde den IAB nur, wenn die Investition wirklich fest geplant ist.
Wenn du den IAB nutzt, tue es vor Jahresende. Der Stichtag ist der 31.12.2026. Was du nach diesem Datum bildest, gilt erst für 2027.
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Zählt die Gewerbesteuer bei der 200.000-€-Gewinngrenze mit?
Ja. Der BFH (Bundesfinanzhof, höchstes deutsches Steuergericht) hat 2025 entschieden: Die Gewinngrenze umfasst den steuerlichen Gewinn nach allen außerbilanziellen Korrekturen, inklusive der nach § 4 Abs. 5b EStG hinzuzurechnenden Gewerbesteuer (Quelle: BFH-Urteil vom 01.10.2025, Az. X R 16, 17/23).
Wenn dein Gewinn vor Gewerbesteuer-Hinzurechnung 195.000 € beträgt und die GewSt 6.000 € ausmacht, liegst du über der Grenze, kein IAB möglich.
Kann ich den IAB auch für Software bilden?
In den meisten Fällen nein. Software-Lizenzen gelten als immaterielle Wirtschaftsgüter, der IAB ist aber nur für bewegliche Wirtschaftsgüter zulässig. Ausnahme: Trivialprogramme wie Standard-Office-Software, die nicht aktivierungspflichtig sind.
Für teure ERP-Systeme oder Cloud-Lizenzen geht der IAB nicht (Quelle: BMF-Schreiben vom 20.11.2013, BStBl I 2013, S. 1493).
Was passiert, wenn die Investition am Ende günstiger ist als geplant?
Du musst nur den IAB hinzurechnen, der maximal 50 % der tatsächlichen Anschaffungskosten entspricht. Planst du 100.000 € und bildest 50.000 € IAB, kaufst aber nur für 80.000 €, darfst du nur 40.000 € hinzurechnen und die AK um 40.000 € herabsetzen. Die restlichen 10.000 € IAB müssen rückwirkend im Abzugsjahr rückgängig gemacht werden, es sei denn, du kaufst weitere begünstigte Wirtschaftsgüter für mindestens 20.000 €.
Kann ich IAB und Sonderabschreibung kombinieren?
Ja, das ist der stärkste Hebel. Du bildest den IAB vorab (50 % Abzug), herabsetzt die Anschaffungskosten im Investitionsjahr (um 50 %), und nutzt auf die herabgesetzten Kosten die Sonderabschreibung (40 %) plus normale AfA. Beispiel: 100.000 € Investition → 50.000 € IAB vorab → 50.000 € herabgesetzte AK → 20.000 € Sonder-AfA + 5.000 € normale AfA im Jahr 1.
Du hast in 2 Jahren 75.000 € steuerlich geltend gemacht, bei 100.000 € Ausgabe.
Gilt der IAB auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter?
Ja, der IAB gilt auch für gebrauchte Maschinen, Fahrzeuge oder Einrichtungsgegenstände, solange sie neu für deine GmbH sind und die anderen Voraussetzungen erfüllen (beweglich, abnutzbar, mindestens 90 % betrieblich genutzt). Der Verkäufer muss aber klar sein. Privatverkäufe sind komplizierter, weil du Nachweise über die Nutzung vorlegen musst.
Kann ich den IAB auch bei laufenden Leasingverträgen nutzen?
Nein. Der IAB ist nur für Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern zulässig, nicht für Leasingraten. Leasingverträge führen nicht zu Anschaffungskosten in der Bilanz (außer bei Finanzierungsleasing mit Übergang des wirtschaftlichen Eigentums).
Wenn du vorhast, ein geleastes Wirtschaftsgut am Ende der Laufzeit zu kaufen, kannst du für diesen Kaufpreis einen IAB bilden, aber nicht für die Leasingraten selbst.