Steuerjahr 2026 für deine GmbH — was sich ändert und was gleich bleibt
Steuerjahr 2026. Du denkst dir: Ändert sich wieder was? Oder bleibt alles beim Alten?
Die gute Nachricht zuerst: Die Körperschaftsteuer bleibt bei 23 Prozent. Du kannst aufatmen.
Die weniger gute Nachricht: Die Spielregeln drumherum haben sich geändert. Sozialversicherungs-Höchstgrenzen wurden angehoben. Die Mindest-KöSt wurde vereinheitlicht.
Und ab 2028 wird es für große Gewinne teurer.
Dieser Artikel zeigt dir, was 2026 wirklich neu ist, wo sich nichts ändert, und an welchen Stellen du jetzt noch Geld rausholen kannst. Mit konkreten Zahlen. Ohne Steuerberater-Kauderwelsch.
Inhaltsverzeichnis
- Körperschaftsteuer 2026 — bleibt bei 23 Prozent
- Mindest-KöSt — jetzt einheitlich 500 Euro
- Gewinnausschüttung — wie viel bleibt netto übrig
- Verlustverrechnung — die 75-Prozent-Grenze
- Sozialversicherung — Höchstgrenzen 2026
- Ausblick 2028 — Steuererhöhung für große Gewinne
- Praxis-Fall — wie es bei einer echten GmbH aussieht
- Fazit — was du jetzt mitnehmen solltest
Körperschaftsteuer 2026 — bleibt bei 23 Prozent
Die Körperschaftsteuer ist die Steuer auf den Gewinn deiner GmbH. Sie wird auf Ebene der Gesellschaft fällig, bevor du dir als Gesellschafter etwas ausschüttest.
Seit 2024 liegt der Satz bei 23 Prozent (Quelle: BMF). Vorher waren es 25 Prozent. Die Senkung war Teil der ökosozialen Steuerreform.
2026 ändert sich hier nichts. Der Satz bleibt bei 23 Prozent.
Das heißt konkret: Wenn deine GmbH 2026 einen Gewinn von 100.000 Euro macht, zahlst du 23.000 Euro Körperschaftsteuer. Fertig.
Mindest-KöSt — jetzt einheitlich 500 Euro
Die Mindest-Körperschaftsteuer ist eine Untergrenze. Auch wenn deine GmbH Verlust macht oder null Gewinn, musst du diese Steuer zahlen.
Seit 1. Januar 2024 gilt für alle GmbHs und FlexKapGs ein einheitlicher Satz: 500 Euro pro Jahr bzw. 125 Euro pro vollem Quartal (Quelle: WKO).
Früher hing die Mindest-KöSt vom Gründungsjahr und Stammkapital ab. Das ist vorbei. Jetzt zahlen alle gleich viel.
Wichtig: Die Mindest-KöSt ist keine verlorene Zahlung. Sie wird auf die tatsächliche Körperschaftsteuer angerechnet, sobald deine GmbH wieder Gewinn macht.
Beispiel: Deine GmbH macht 2026 Verlust. Du zahlst 500 Euro Mindest-KöSt. 2027 machst du 50.000 Euro Gewinn. Die Körperschaftsteuer beträgt 11.500 Euro (50.000 × 23 %).
Die 500 Euro von 2026 werden angerechnet. Du zahlst 2027 nur noch 11.000 Euro.
Beispielrechnung, ohne Gewähr. Stand 2026.
Gewinnausschüttung — wie viel bleibt netto übrig
Du hast Gewinn gemacht. Jetzt willst du dir Geld ausschütten. Wie viel bleibt übrig?
Auf den Gewinn zahlst du zuerst 23 Prozent Körperschaftsteuer. Dann schüttest du den Rest aus. Auf die Ausschüttung zahlst du als Gesellschafter 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer (KESt (Kapitalertragsteuer in Österreich)) (Quelle: finanz.at).
Die KESt ist eine Endbesteuerung nach § 27a EStG. Das heißt: Du musst die Ausschüttung nicht mehr in deiner Einkommensteuererklärung angeben.
Rechenbeispiel: Deine GmbH macht 150.000 Euro Gewinn. Du willst dir 100.000 Euro ausschütten.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gewinn der GmbH | 150.000 € |
| Körperschaftsteuer (23 %) | – 34.500 € |
| Verbleibender Gewinn | 115.500 € |
| Ausschüttung an dich | 100.000 € |
| Kapitalertragsteuer (27,5 %) | – 27.500 € |
| Netto bei dir | 72.500 € |
Von den 100.000 Euro, die aus der GmbH rausgehen, kommen 72.500 Euro bei dir an. Die Gesamtsteuerbelastung liegt bei 44,2 Prozent.
Beispielrechnung, ohne Gewähr. Stand 2026.
Das ist der Preis für die GmbH-Struktur. Dafür hast du eine Haftungsbeschränkung und andere Vorteile.
Verlustverrechnung — die 75-Prozent-Grenze
Deine GmbH hat 2025 Verlust gemacht. 2026 läuft es besser. Kannst du den alten Verlust abziehen?
Ja. Aber nur zu 75 Prozent.
Das steht in § 8 Abs. 4 KStG. Du darfst maximal 75 Prozent deines Gewinns mit alten Verlusten verrechnen. Die restlichen 25 Prozent sind immer steuerpflichtig.
Das heißt: Auf mindestens 25 Prozent deines Gewinns zahlst du Körperschaftsteuer. Das sind 5,75 Prozent vom Gewinn (25 % × 23 %).
Rechenbeispiel: Deine GmbH hatte 2025 einen Verlust von 200.000 Euro. 2026 machst du 100.000 Euro Gewinn.
- Verrechenbarer Verlust: 75 % von 100.000 € = 75.000 €
- Steuerpflichtiger Gewinn: 100.000 € – 75.000 € = 25.000 €
- Körperschaftsteuer 2026: 25.000 € × 23 % = 5.750 €
- Restlicher Verlustvortrag: 200.000 € – 75.000 € = 125.000 € (für die nächsten Jahre)
Die 500 Euro Mindest-KöSt sind in diesem Fall durch die tatsächliche Körperschaftsteuer von 5.750 Euro bereits abgedeckt.
Beispielrechnung, ohne Gewähr. Stand 2026.
Ausnahmen von der 75-Prozent-Grenze: Sanierungsgewinne und Betriebsveräußerungen können voll verrechnet werden. Wenn du so einen Fall hast, sprich mit deinem Steuerberater.
Sozialversicherung — Höchstgrenzen 2026
Die Sozialversicherungs-Höchstgrenzen werden jedes Jahr angepasst. 2026 sind sie wieder gestiegen.
Für angestellte Geschäftsführer (ASVG-pflichtig) gilt:
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich: 6.930 Euro (Quelle: ÖGK)
- Höchstbeitragsgrundlage jährlich: 97.020 Euro (Quelle: finanz.at)
- Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen: 13.860 Euro pro Jahr (Quelle: finanz.at)
Das heißt: Wenn du als Geschäftsführer mehr als 6.930 Euro brutto pro Monat verdienst, zahlst du auf den Rest keine Sozialversicherung mehr.
Für Gesellschafter-Geschäftsführer mit Gewerbeschein (GSVG-pflichtig) gilt eine andere Grenze:
- Höchstbeitragsgrundlage GSVG (österreichische Sozialversicherung für Selbstständige): 8.085 Euro pro Monat (Quelle: SVS)
Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt unverändert bei 551,10 Euro pro Monat (Quelle: ÖGK).
Ausblick 2028 — Steuererhöhung für große Gewinne
Ab 2028 wird es für große GmbHs teurer. Das steht im aktuellen Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS (Quelle: WKO).
Geplant ist: Gewinne über 1 Million Euro sollen mit 24 Prozent Körperschaftsteuer besteuert werden. Bisher sind es 23 Prozent für alle.
Das heißt konkret:
- Bis 1 Million Euro Gewinn: 23 Prozent KöSt (Körperschaftsteuer in Österreich) (wie bisher)
- Über 1 Million Euro Gewinn: 24 Prozent KöSt auf den Teil über 1 Million
Rechenbeispiel: Deine GmbH macht 2028 einen Gewinn von 1,5 Millionen Euro.
| Gewinnanteil | Steuersatz | Steuer |
|---|---|---|
| Bis 1 Million € | 23 % | 230.000 € |
| Über 1 Million € (500.000 €) | 24 % | 120.000 € |
| Gesamt | 350.000 € |
Zum Vergleich: Bei einheitlich 23 Prozent wären es 345.000 Euro gewesen. Die Mehrbelastung liegt bei 5.000 Euro.
Beispielrechnung, ohne Gewähr. Stand 2026.
Klingt nach wenig. Aber wenn du 2027 einen großen Gewinn planst (z. B. durch Immobilienverkauf oder Betriebsveräußerung), solltest du prüfen, ob du die Transaktion noch 2027 abwickeln kannst.
Beispiel: Du verkaufst 2027 eine Immobilie aus dem Betriebsvermögen mit 1,5 Millionen Euro Gewinn. Bei 23 Prozent KöSt zahlst du 345.000 Euro. Wenn du bis 2028 wartest, sind es 350.000 Euro.
Das sind 5.000 Euro Unterschied.
Ob sich das Vorziehen lohnt, hängt von deiner konkreten Situation ab. Aber die Zahl zeigt: Die Planung wird wichtiger.
Praxis-Fall — wie es bei einer echten GmbH aussieht
Hans Müller (Name geändert) führt eine IT-GmbH mit 10 Mitarbeitern. 2025 hat die GmbH 80.000 Euro Verlust gemacht. 2026 rechnet Hans mit 120.000 Euro Gewinn.
Hans fragt sich: Wie viel Steuern zahle ich 2026? Und wie viel kann ich mir ausschütten?
Rechnung:
Schritt 1. Verlustverrechnung:
- Gewinn 2026: 120.000 €
- Verrechenbarer Verlust 2025: 75 % von 120.000 € = 90.000 €
- Aber Hans hat nur 80.000 € Verlust. Also: Verlust voll abziehbar.
- Steuerpflichtiger Gewinn: 120.000 € – 80.000 € = 40.000 €
Schritt 2. Körperschaftsteuer:
- 40.000 € × 23 % = 9.200 € KöSt
Schritt 3. Ausschüttung:
- Verbleibender Gewinn nach KöSt: 120.000 € – 9.200 € = 110.800 €
- Hans schüttet sich 80.000 € aus.
- Kapitalertragsteuer: 80.000 € × 27,5 % = 22.000 €
- Netto bei Hans: 80.000 € – 22.000 € = 58.000 €
Hans zahlt 2026 insgesamt 31.200 Euro Steuern (9.200 € KöSt + 22.000 € KESt). Von den 80.000 Euro, die aus der GmbH rausgehen, bleiben 58.000 Euro netto übrig.
Beispielrechnung, ohne Gewähr. Stand 2026.
Hans ist zufrieden. Er hat den alten Verlust genutzt und die Steuerlast gesenkt.
Fazit — was du jetzt mitnehmen solltest
Das Steuerjahr 2026 bringt keine großen Überraschungen. Die Körperschaftsteuer bleibt bei 23 Prozent. Die Mindest-KöSt ist jetzt einheitlich 500 Euro.
Die Sozialversicherungs-Höchstgrenzen sind gestiegen.
Drei Dinge solltest du jetzt tun:
- Prüfe deine Verlustvorträge. Wenn du 2025 Verlust gemacht hast, rechne durch, wie viel du 2026 verrechnen kannst.
- Plane große Gewinne für 2027. Ab 2028 wird es teurer. Wenn du einen Immobilienverkauf oder eine Betriebsveräußerung planst, prüfe, ob du das noch 2027 abwickeln kannst.
- Nutze den Investitionsfreibetrag. Wenn du 2026 investierst, kannst du 10 bis 20 Prozent der Anschaffungskosten zusätzlich abschreiben (Quelle: WKO).
Steuern sind keine Hexerei. Du musst nur die Zahlen kennen. Und du musst wissen, wann du was tun solltest.
Selbst durchrechnen — kostenlos, ohne Anmeldung
Willst du wissen, wie viel Steuern deine GmbH 2026 zahlt? Und wie viel netto bei dir ankommt? Der cuvexo-Rechner zeigt dir die Zahlen in 2 Minuten.
Ohne Steuerjargon. Ohne Anmeldung.
Zum AT-Rechner →Häufig gestellte Fragen
Bleibt die Körperschaftsteuer 2026 bei 23 Prozent?
Ja. Die Körperschaftsteuer bleibt 2026 bei 23 Prozent. Erst ab 2028 ist eine Erhöhung auf 24 Prozent für Gewinne über 1 Million Euro geplant.
Muss ich die Mindest-KöSt zahlen, auch wenn meine GmbH Verlust macht?
Ja. Die Mindest-KöSt von 500 Euro pro Jahr ist auch bei Verlust fällig. Sie wird aber auf spätere Körperschaftsteuer angerechnet, sobald die GmbH wieder Gewinn macht.
Wie viel Gewinn kann ich mit alten Verlusten verrechnen?
Maximal 75 Prozent des Gewinns. Die restlichen 25 Prozent sind immer steuerpflichtig. Das steht in § 8 Abs. 4 KStG.
Wie hoch ist die Gesamtsteuerbelastung bei Gewinnausschüttung?
Rund 44,2 Prozent. Die GmbH zahlt 23 Prozent Körperschaftsteuer. Du als Gesellschafter zahlst 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer auf die Ausschüttung.
Das ergibt eine Gesamtbelastung von 44,175 Prozent.
Lohnt es sich, große Gewinne noch 2027 zu realisieren?
Wenn dein Gewinn über 1 Million Euro liegt, ja. Ab 2028 zahlst du auf den Teil über 1 Million Euro 24 Prozent statt 23 Prozent. Bei 1,5 Millionen Euro Gewinn sind das 5.000 Euro Unterschied.
Welche Sozialversicherungs-Höchstgrenze gilt 2026?
Für ASVG-Angestellte (z. B. angestellte Geschäftsführer): 6.930 Euro pro Monat. Für GSVG-Versicherte (z.
B. Gesellschafter-Geschäftsführer mit Gewerbeschein): 8.085 Euro pro Monat.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) — § 7 KStG 1988 (Körperschaftsteuersatz), § 8 Abs. 4 KStG (Verlustverrechnung), § 24 Abs. 4 KStG (Mindestkörperschaftsteuer), § 27a EStG (Kapitalertragsteuer)
- Bundesministerium für Finanzen (BMF) — Körperschaftsteuer 2026, Steuertarife
- Wirtschaftskammer Österreich (WKO) — Aktuelle Werte Körperschaftsteuer 2026, Investitionsfreibetrag, geplante KöSt-Erhöhung 2028
- Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) — Höchstbeitragsgrundlagen 2026, Geringfügigkeitsgrenze
- Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) — GSVG-Höchstbeitragsgrundlagen 2026
- finanz.at — Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer, Sozialversicherungs-Höchstgrenzen
- TPA Steuerberatung — Steuertipps für Körperschaften 2025/2026
Wichtig: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Steuergesetze ändern sich. Trotz sorgfältiger Recherche kann es zu Abweichungen kommen.
Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen zugelassenen Steuerberater. Stand: 2026-05-11.